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Legende: Beispielsweise bei den Sprachtests für Einbürgerungs-Willige waren sich die Parlamentarierer nicht einig. Keystone

Grosser Rat Aargau Überraschung: Kantonsparlament lehnt das Einbürgerungsgesetz ab

Der Aargau kann sein Bürgerrechtsgesetz nicht rechtzeitig an die neuen Vorgaben des Bundes anpassen. Das Kantonsparlament hat am Dienstag die notwendige Revision in der Schlussabstimmung abgelehnt. Ausschlaggebend waren SVP und SP.

Der SVP waren die Bestimmungen und Auflagen für die Gesuchstellenden zu wenig streng, der SP gingen die Vorgaben zu weit. SVP-Grossrat Christoph Riner:« Wir waren nicht von Anfang an dagegen. Erst als wir merkten, dass wir mit unseren Vorschlägen nicht durchkommen».

SP-Fraktionspräsident Dieter Egli rechnete nicht mit dem Nein der SVP. Für seine Partei sei hingegen klar gewesen, dass sie Nein sage: «Für uns ist die Bundeslösung am Schluss besser».

FDP und CVP stützten weitgehend die Vorschläge des Regierungsrats. Das revidierte Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht scheiterte mit 75 zu 59 Stimmen.

Parlament ist nun aussen vor

So sieht eine unheilige Allianz im Parlament aus. Links und rechts sagen Nein (rot). Die Mitte sagt Ja und hat keine Mehrheit (rot).
Legende: So sieht eine unheilige Allianz im Parlament aus. Links und rechts sagen Nein (rot). Die Mitte sagt Ja und hat keine Mehrheit (rot). Alex Moser / SRF

Nach dem überraschenden Entscheid des Grossen Rats sagte Regierungsrat Urs Hofmann (SP) gegenüber den Medien, das neue Bundesrecht werde im Kanton Aargau nun direkt anwendbar.

Es werde nun geprüft, in welchen Punkten der Regierungsrat allenfalls eine zwei Jahre geltende Notverordnung zu beschliessen habe. Die Zeit reicht nämlich nicht aus, bis Anfang 2018 ein neues kantonales Gesetz zu beschliessen.

Das neue Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht gilt ab 2018

  • Es bringt zahlreiche Verschärfungen.
  • Neu muss der Gesuchsteller eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben und sich während insgesamt zehn Jahren in der Schweiz aufgehalten haben.
  • Die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr wird doppelt gezählt.
  • Zudem werden im Bundesgesetz die Kriterien der Beachtung der öffentlichen Sicherheit, der Sprachkenntnisse und der Integration ausführlich geregelt.

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