Die Abholzung zehntausender Bäume im geschützten polnischen Bialowieza-Urwald verstösst gegen das Naturschutzrecht der EU.
Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem in Luxemburg verkündeten Urteil auf die Klage der EU-Kommission.
Die Ausbreitung des Borkenkäfers rechtfertige nicht den Bewirtschaftungsplan und die Abholzung im Urwald, heisst es im Urteil.
Damit entsprach der Gerichtshof einer Klage der EU-Kommission gegen Polen in vollem Umfang.
Der Urwald steht in Teilen unter dem Naturschutz der EU-Habitat-2000-Richtlinie und ist wegen seltener Tierarten ein «Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung». Nach Auffassung der EU-Kommission handelt es sich um einen der am besten erhaltenen Naturwälder Europas.
Laut den Richtern wurde im polnischen Bewirtschaftungsplan von 2015 aber nicht der Borkenkäfer als potenzielle Gefahr für das Naturschutzgebiet benannt, «sondern die Entfernung von ihm befallener hundertjähriger Fichten und Kiefern».
Der EuGH kam deshalb zu dem Schluss, dass die grossflächigen Abholzungen «zwangsläufig zur Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten» streng geschützter Käfer führen.
Darum ging es vor dem EuGH
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Die EU-Kommission hat die polnische Regierung wegen Verstössen gegen EU-Naturschutzrecht verklagt. Der Bialowieza-Wald, der sich von Polen weit nach Weissrussland erstreckt, ist nicht nur Unesco-Weltnaturerbe. Auf polnischer Seite sind rund 63'000 Hektar auch als Natura-2000-Gebiet nach EU-Recht besonders geschützt. Das bedeutet unter anderem strenge Auflagen für die Forstwirtschaft. Die Regierung in Warschau erlaubte trotzdem 2016, in dem Urwald fast drei Mal so viel Holz einzuschlagen wie vorher. Allein 2017 wurden nach offiziellen Angaben 150'000 Bäume gefällt.
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