In Deutschland sind EU-Bürger, die keine Arbeit haben, von gewissen Sozialleistungen ausgeschlossen.
Laut einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» hält die EU-Kommission dies, namentlich die Zuteilung von Hartz IV- Leistungen, für rechtswidrig. Denn es geht um Leistungen des Sozialsystems, die Deutsche in derselben Situation erhalten.
Befürchtungen um Armutszuwanderung
«Diese Nachricht platzt mitten in die Diskussion zwischen der EU-Zentrale und einigen Regierungen oder einzelnen Politikern», sagt Urs Bruderer, EU-Korrespondent von SRF.
Einige deutsche und britische Minister beklagten sich seit langem über so genannte Armutszuwanderung. Darunter verstünden sie, dass EU-Bürger von der Personenfreizügigkeit profitierten – sie dächten vor allem an Rumänen und Bulgaren – und zu ihnen kämen, um von der Sozialhilfe zu leben,s o der SRF-Korrespondent.
Dazu hat die EU-Kommission gemäss Bruderer seit Monaten gesagt, dass dieses Problem nicht existiere und oder dass es nur klein sei. Und die einzelnen Länder hätten die Möglichkeit, diesen Sozialtouristen Sozialhilfe zu verweigern und sie zurückzuschicken.
Und nun plädiert die EU-Kommission offenbar dafür, dass alle EU-Bürger in Deutschland auf Hartz IV, also auf Arbeitslosengeld, Anspruch haben. Allerdings: Der genauer Wortlaut der Stellungnahme der EU-Kommission ist noch nicht bekannt.
Deutsche Behörde verweigerte Hartz IV
Auslöser des Ganzen war die Klage einer Rumänin. «Sie lebte mit ihrem dreijährigen Sohn seit Jahren in Deutschland bei ihrer Schwester», so Bruderer. Sie habe jahrelang von Kindergeld gelebt, und nun verlange sie Hartz IV. Die Behörde habe ihr das verweigert.
Das zuständige Gericht hat den Fall nach Luxemburg an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben. Dieser befasst sich nun mit dem Fall.