- EU-Ratspräsident Donald Tusk und Grossbritanniens Premierministerin Theresa May können sich nicht einigen.
- Tusk will den Brexit in zwei Schritten verhandeln: Erst die Trennung, dann die Grundlagen für die Zusammenarbeit nach dem Brexit.
- May fordert, dass die beiden Punkte zusammen vereinbart werden.
- Bei dem Streit geht es darum, Druckmittel für die Verhandlungen zu haben.
Donald Tusk spricht von einem «Phasen-Ansatz». Ziel in der ersten Phase sei die «Entflechtung» Grossbritanniens aus der EU und «grösstmögliche Klarheit und Rechtssicherheit für Bürger, Unternehmen, Betroffene und internationale Partner bei den unmittelbaren Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union».
Dabei gehe es vor allem um die 3,2 Millionen EU-Bürger, die in Grossbritannien leben, vor allem um ihre Aufenthalts- und Arbeitsrechte und Ansprüche an die Sozialversicherungen. Zweites Topthema ist die Schlussrechnung für Grossbritannien für die milliardenschweren Verpflichtungen während der EU-Mitgliedschaft.
Erst ein Entwurf
EU-Ratspräsident Tusk schickte heute die Leitlinien für den EU-Austritt von Grossbritannien an die 27 EU-Staaten. Dabei handelt es sich um einen Entwurf. Gemäss Fahrplan wird dieser an einem EU-Sondergipfel am 29. April diskutiert.
Die Richtlinien lassen vermuten, dass es schwierige Scheidungsverhandlungen werden. So soll Grossbritannien in einer Übergangsphase nach dem Brexit so lange die EU-Gesetze akzeptieren, bis das Freihandelsabkommen abgeschlossen ist. Dazu zählen finanzielle Verpflichtungen und die Unterwerfung unter die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Parallele Verhandlungen zu allen Themen zu beginnen, wie von einigen im Vereinigten Königreich vorgeschlagen, das wird nicht passieren.
Tusk betonte, obwohl die Verhandlungen schwierig und bisweilen konfliktbeladen würden, verfolge die EU doch keinen «bestrafenden Ansatz». «Der Brexit selbst ist schon Strafe genug», so Tusk. «Nach mehr als 40 Jahren zusammen, schulden wir es einander, alles zu tun, diese Scheidung so glatt wie möglich zu gestalten.»
Wichtigste Vorschläge für die Leitlinien
Kernprinzipien der EU Die EU verhandelt als Ganzes mit Grossbritannien. Sondervereinbarung mit einzelnen Ländern werde es nicht geben. Als künftiger Drittstaat wird Grossbritannien nicht die gleichen Rechte geniessen wie ein EU-Land. Eine Vereinbarung gebe es nur im Gesamtpaket, Einzelaspekte könnten nicht ausgeklammert werden. |
Phase I: Rechtliche Grundlagen In der ersten Phase der Verhandlungen soll die Entflechtung Grossbritanniens und aller seiner Rechte und Pflichten von der EU geklärt werden. Aus Sicht von Tusk stehen gegenseitige Garantien der Rechte von EU-Bürgern in Grossbritannien und umgekehrt ganz oben auf der Verhandlungsagenda. Gleiches gelte für Geschäftsbeziehungen von Unternehmen, die auf Basis der Annahme eingegangenen worden seien, dass Grossbritannien Mitglied der EU bleiben werde. |
Phase II: Künftige Beziehungen Wie die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU aussehen sollen, könne erst nach dem vollzogenen Brexit abschliessend geklärt werden, so Tusk. Allerdings könnten die Gespräche dazu bereits früher beginnen – falls es «hinlängliche Fortschritte» in der ersten Phase der Verhandlungen gäbe. Ausserdem sei klar: Ein Freihandelsabkommen könne weitreichend sein, aber nicht gleichwertig mit einer Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt. |