- Vor Gericht wollten die beiden Angeklagten so gut wie nichts sagen.
- Bei einer der raren Aussagen, die der junge Mann dennoch machte, gab er an, nicht beim Islamischen Staat (IS), sondern in einem Flüchtlingslager gearbeitet zu haben.
- Die Jugendanwaltschaft fordert bedingte Freiheitsstrafen von elf und zwölf Monaten wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Verbot von Gruppierungen wie Al-Kaida und IS.
- Die Anträge der Verteidigung sind nicht bekannt.
Rein äusserlich sahen die beiden Jugendlichen nicht mehr wie Dschihad-Reisende aus. Vor dem Bezirksgericht präsentierte sich das Geschwisterpaar modisch gekleidet. Vor vier Jahren hatte sich die junge Frau noch tief verschleiert gezeigt, was in Schule und Familie negativ aufgefallen war.
Belehrungen über den Islam
Inwiefern der äussere Wandel mit einer inneren Umkehr korrespondiert, bleibt unklar. Bei der Befragung am Montagmorgen sagte die Frau nichts und machte von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Ihr Bruder sprach hin und wieder, um das Gericht über den Islam sowie «die weltweite Unterdrückung» und «Terror gegen die Muslime» zu belehren. Zu Widersprüchen in ihren und anderen Aussagen machten die beiden keine weiteren Angaben.
Die beiden hatten sich laut Anklageschrift 2013 radikalisiert, besuchten entsprechende Moscheen und hatten offenbar auch Kontakt zu IS-Sympathisanten. 2014 reisten sie bis nach Syrien, dort sollen sie sich für den IS nützlich gemacht haben. Ein Jahr später kamen sie zurück und wurden noch am Flughafen Zürich verhaftet.
Nach der Befragung zur Sache mussten die Medienschaffenden den Saal verlassen. Wie beim Jugendgericht üblich, war die eigentliche Verhandlung nicht öffentlich. Laut Gerichtspräsident wird das Urteil erst im nächsten Jahr eröffnet.