Zum Inhalt springen

Kampagne für E-Trottinetts Die trendigen Fahrzeuge gehören auf die Strasse

E-Trottinetts sind praktisch und beliebt – aber viele Benutzer kennen die Regeln nicht. Das will Zürich nun ändern.

Seit diesem Frühjahr gilt für Elektro-Trottinetts in Zürich eine Bewilligungspflicht. Anbieter müssen verschiedene Auflagen erfüllen und je nach Anzahl Fahrzeuge eine Gebühr entrichten. 1500 solcher Leih-Trottis ohne fixen Standort gibt es aktuell in Zürich. «Im Grossen und Ganzen sind wir zufrieden, wie es läuft», sagt Robert Soós vom städtischen Sicherheitsdepartement.

Vereinzelt gebe es Meldungen von Trottinetts, die auf dem Trottoir falsch «geparkt» seien. Einen schweren Unfall hat es laut Robert Soós noch nie gegeben. Und das, obwohl viele die Verkehrsregeln für E-Trottinetts nicht wirklich kennen würden.

Das Elektro-Trottinett hat auf dem Trottoir nichts verloren. Hier besteht Aufklärungsbedarf.
Autor: Robert Soós Sprecher Sicherheitsdepartement Stadt Zürich

«Trottinetts gehören auf die Strasse oder auf den Veloweg. Und zu zweit fahren, ist auch nicht erlaubt.» Die Stadtpolizei Zürich kann fehlbare Lenkerinnen und Lenker verzeigen. Im Moment steht aber die Präventionsarbeit im Vordergrund. In Kürze wird eine Kampagne lanciert. Ein Video, welches über die Verkehrsregeln aufklärt, kursiert bereits in den sozialen Medien.

Kein Thema ist derzeit eine Obergrenze für Elektro-Trottinetts, wie sie zum Beispiel die Stadt Winterthur kennt (die im Übrigen ähnliche Erfahrungen macht wie Zürich). Grundsätzlich kann in Zürich jede und jeder ins Geschäft mit den E-Flitzern einsteigen. Er oder sie muss nur die Auflagen erfüllen und je nach Anzahl Trottinett, eine Gebühr von 10 Franken pro Fahrzeug und Monat entrichten.

Meistgelesene Artikel