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Kanton Solothurn Weniger Geld für Solothurner Landeskirchen

Die Solothurner Regierung will den Kirchen statt 12 nur noch 10 Millionen pro Jahr geben. Sparen kann der Kanton damit aber nicht – im Gegenteil.

Kirche aus Stein bei Dämmerung.
Legende: Der Finanzhimmel über den Solothurner Kirchen (im Bild: Grenchen) verfinstert sich. SRF

10 statt 12 Millionen: Solothurner Katholiken, Protestanten und Christkatholiken sollen künftig deutlich weniger finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten. Statt heute rund 12 Millionen Franken sollen künftig noch 10 Millionen jährlich verteilt werden. Diesen Vorschlag macht der Solothurner Regierungsrat im Rahmen einer Neuregelung des Finanzausgleichs. Mit der Kürzung setzt die Regierung eine 2014 beschlossene Sparmassnahme um.

Die Armen profitieren: Ein Teil der 10 Millionen soll für den Steuerfussausgleich unter den Kirchgemeinden verwendet werden. Analog zum Finanzausgleich bei den Einwohnergemeinden sollen arme Kirchgemeinden mehr unterstützt werden, reiche hingegen weniger. Mit dem anderen Teil werden die Leistungen der Landeskirchen zugunsten der Allgemeinheit (z.B. Spitalseelsorge) abgegolten, so die Regierung.

Fixer Betrag: Das Geld, das der Kanton den Kirchen verteilt, stammt aus der «Kirchensteuer», welche die Firmen bezahlen müssen, der sogenannten Finanzausgleichssteuer. Wird die Steuervorlage 17 umgesetzt, werden die Firmen viel weniger als die 10 Millionen abliefern. Die Regierung will den Kirchen aber trotzdem 10 Millionen als Mindestbetrag zusichern.

Der Kanton legt drauf: Zahlt der Kanton den Kirchen 10 Millionen, nimmt von den Firmen aber weniger ein, legt er also drauf und muss die Differenz aus der Staatskasse begleichen. In der Vernehmlassung hatte dies bei einigen Parteien bereits Kritik ausgelöst.

Das Parlament hat das letzte Wort: Als Reaktion auf die Kritik in der Vernehmlassung will die Regierung dem Parlament nun die Möglichkeit einräumen, die Summe zugunsten der Kirchen alle sechs Jahre zu überprüfen. Gleichzeitig müssen die Kirchen alle sechs Jahre eine Leistungsbilanz vorlegen.

Der neu geregelte Finanzausgleich zwischen den Solothurner Kirchgemeinden soll ab 2020 gelten. Zuvor muss noch das Kantonsparlament zustimmen.

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