Am 12. März 2012 stimmte eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung der sogenannten Zweitwohnungsinitiative zu. Demnach dürfen Gemeinden, die über 20 Prozent Zweitwohnungen aufweisen, keine neuen derartigen Wohnungen mehr bewilligen. Auf einer ersten Liste wurden auch verschiedene Ostschweizer Gemeinden mit Beständen von über 20 Prozent erfasst. In der Zwischenzeit sind viele davon wieder aus dem Verzeichnis verschwunden.
Alte Listen und laxe Handhabung
Grund für diese Veränderungen sind neue Listen, die die Gemeinden in der Zwischenzeit erarbeitet haben. Diese seien nötig geworden, weil die früheren Listen oft jahrzehntealt und deshalb veraltet waren, heisst es bei den betroffenen Gemeinden. Zudem wurden früher oft auch Wohnungen und Häuser als Zweitwohnungen erfasst, die eigentlich keine waren, beispielsweise Alphütten, unbewohnbare Häuser, umgenutzte Wohnungen oder Heime und Einrichtungen wie beispielsweise das Kinderdorf Pestalozzi in Trogen oder das Reka-Feriendorf in Urnäsch.
Initianten rechnen kaum mit Missbräuchen
Häufig führte die Bereinigung der Listen dazu, dass die Gemeinden unter die 20-Prozentquote fielen. Die Initianten der Zweitwohnungsinitiative sehen darin aber keine gezielten Missbräuche. Das Vorgehen sei nachvollziehbar, sagt Brigitte Wyss von Helvetia Nostra auf Anfrage.