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Ostschweiz «Ich weiss, dass ich meiner Frau etwas Schlimmes angetan habe»

Ein Mann, der im Dezember 2011 in Untereggen im Kanton St. Gallen seine Frau umgebracht hat, steht am Dienstag vor Gericht. Er gab die Tat zu, sagte jedoch, er könne sich nicht im Detail daran erinnern.

Er wisse, dass er seiner Frau etwas Schlimmes angetan habe, erklärte der Mann vor Gericht. An einzelne Details könne er sich nicht mehr erinnern. «Ich weiss noch, dass ich in der Küche war, in die Garage ging. Ich war in einer Art Ausnahmezustand», so der 52Jährige.

Ich war in einer Art Ausnahmezustand
Autor: Angeklagter

Detailliert erzählte er vor Gericht dann jedoch, wie er seine Frau kennen gelernt hatte, wie sich die Beziehung entwickelte, sich seine Frau veränderte und sie sich auf einer Art «Selbstfindungstrip» immer mehr von ihm entfernte. Auf die drei gemeinsamen Kinder angesprochen, erklärte er, dass er seit der Tat nur telefonischen Kontakt zu den Kindern hatte, dieser aber zur Zeit unterbrochen sei.

Mord oder Totschlag?

Weil er bei der Tötung seiner Frau besonders skrupellos vorgegangen sei, forderte der Staatsanwalt für den Mann eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Der Staatsanwalt betonte, der Mann habe seine Frau aus Hass getötet.

Rechtliche Unterschiede

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Die Tötung eines Menschen wird im Strafgesetzbuch unterschiedlich qualifiziert. Handelt der Täter besonders skrupellos, sind sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, kann er wegen Mordes verurteilt werden. Die rechtliche Qualifikation der Tat hat einen Einfluss auf das Strafmass.

Der Verteidiger plädierte auf Totschlag und forderte eine mildere Strafe. Der Strafrahmen bei Totschlag liegt zwischen einem und zehn Jahren. Der Verteidiger hielt fest, dass sein Mandant unter grosser seelischer Belastung und unter enormem Druck gestanden habe, weil das Bild der perfekten Familie, das er sich über Jahre hinweg krampfhaft aufrechterhalten hatte, auseinander zu fallen drohte.

Frau mit Plastiksack erstickt

Rückblick: Die Tat ereignet sich in der Nacht auf den 3. Dezember 2011. Der damals 49jährige Familienvater geht ins Schlafzimmer seiner Frau, stülpt ihr einen Plastiksack über den Kopf und schlägt mit einem Hammer mehrmals zu. Anschliessend wickelt er die Leiche der damals 43jährigen Frau in ein Leintuch und wirft sie in einen Schacht im Garten.

Der Mann versucht seine Spuren zu verwischen: Er reinigt alles minutiös, fährt mit dem Auto seiner Frau ins wenige Kilometer entfernte Goldach und lässt es dort auf einem Parkplatz stehen. Anschliessend geht er zu Fuss nach Hause.

Bekannte der Frau melden diese einen Tag später als vermisst. Die Polizei sucht nach der Vermissten, der Ehemann hilft mit. Am 21. Dezember dann der grosse Schock: Die Polizei findet die Leiche der vermissten Frau in einem Schacht im Garten des Hauses. Der Ehemann wird verhaftet und gesteht einen Tag später, seine Frau umgebracht zu haben.

Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Mann die Unschuldsvermutung.

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