In der Tierverkehrsdatenbank ist jedes Rind und jeder Betrieb mit einer Nummer erfasst. Auf diese Weise kann der Weg eines Tieres lückenlos nachverfolgt werden – von der Geburt bis zu seinem Tod. Die Landwirte sind verpflichtet, die Ab- und Zugänge von Tieren zu erfassen. Bei Seuchengefahr können mit diesen Daten die betroffenen Tiere eruiert werden.
Mitte September wurde bei einer geschlachteten Kuh aus Appenzell Ausserrhoden Tuberkulose diagnostiziert. Der Kantonstierarzt der beiden Appenzell muss nun feststellen, auf welchen Betrieben diese Kuh bis jetzt stand und mit welchen Tieren sie Kontakt hatte. Alle diese Tiere werden auf Tuberkulose getestet. Weil der Tierverkehr in der Schweiz sehr intensiv ist, können so tausende von Verknüpfungen entstehen.
BVET koordiniert
Für die Bekämpfung von Tierseuchen sind die Kantone zuständig. Weil nun mehrere Kantone und das nahe Ausland betroffen sind, übernimmt das Bundesamt für Veterinärwesen BVET die Koordination der Massnahmen. «Wir schauen, dass alle das Gleiche machen und die Informationen zwischen den Behörden fliessen», sagt Lukas Perler vom BVET.
Obwohl die Rindertuberkulose nicht hochansteckend ist, ist die Krankheit als auszurottende Seuche eingestuft. Darum werden alle fraglichen Tiere ausfindig gemacht und auf Tuberkulose getestet. Der Mensch kann sich durch den Konsum von Rohmilch oder den Kontakt zu einem infizierten Tier mit Tuberkulose anstecken. Das Risiko ist aber gering. Die Schweiz gilt seit 1959 als frei von Tuberkulose. Dieser Status ist wichtig für den grenzüberschreitenden Handel von Tieren und Landwirtschaftsprodukten.