- Eine Einsprecherin zieht ihre Einwendung weiter ans Verwaltungsgericht. Ihr Kritikpunkt: Die Umfahrung sei nicht behindertengerecht.
- Das Projekt Ostumfahrung Bad Zurzach könnte dadurch laut Projektleiter Guido Sutter um bis zu einem Jahr verzögert werden.
- Die Einsprecherin hat gegenüber SRF angekündigt, bis vor Bundesgericht zu gehen.
Die Aargauer Regierung hatte das 75-Millionen-Projekt im März 2018 genehmigt und die restlichen Einwendungen gegen die Umfahrung abgewiesen. Eine Privatperson, Elisabeth Rohner, die in der Nähe der geplanten Umfahrung ein Stück Land besitzt, zieht ihre Einwendung nun weiter ans Verwaltungsgericht.
Das Projekt sei Geldverschwendung, sagt Rohner auf Anfrage von SRF. Zudem sei der geplante Tunnel der Umfahrung im Notfall nicht behindertengerecht, so ihr Hauptkritikpunkt.
Ostumfahrung wird weiter verzögert
Beim Kanton hat man keine Freude, dass sich nun das Aargauer Verwaltungsgericht mit der Umfahrung beschäftigen muss. Man wolle nun mit der Einsprecherin weiter das Gespräch suchen, so Projektleiter Guido Sutter.
Elisabeth Rohner hat allerdings bereits angekündigt, dass sie den Fall bis vor das Bundesgericht ziehen werde, sollte sie vor dem Verwaltungsgericht verlieren. Dies würde die Ostumfahrung Bad Zurzach noch viel länger verzögern.