Die eigenständige Vorsorgeeinrichtung für die Mitglieder der Solothurner Regierung wird aufgehoben. Die Regierungsmitglieder treten ab 1. Januar 2016 in die Pensionskasse des Kantons Solothurn über.
Der Solothurner Kantonsrat stimmte der Neuregelung am Dienstag mit 92 zu 4 Stimmen zu. Die Kosten für die Ausfinanzierung betragen rund vier Millionen Franken.
Einheitlichere Regeln
Bisher konnten freiwillig zurücktretende Regierungsräte trotz eines Alters von 62 Jahren und acht Amtsjahren keine Rentenleistung beanspruchen. Andererseits konnten nicht wiedergewählte oder nicht wiedernominierte Regierungsmitglieder ab einem Alter von 58 Jahren ohne Anforderungen an die Amtszeit Leistungen beziehen – eine unbegründete Ungleichbehandlung.
Im neuen Gesetz über das Ruhegehalt des Regierungsrates wird nicht mehr zwischen einem freiwilligen Rücktritt und einer Nichtwiederwahl oder einer Nichtwiedernominierung unterschieden. Bei mindestens vier aber weniger als acht Amtsjahren beträgt das Ruhegehalt neu 60 Prozent des versicherten Lohnes. Bei acht Amtsjahren und mehr beträgt das Ruhegehalt 80 Prozent.
Interessenskonflikte verringern
Mit der Abgangsentschädigung soll das Amt eines Regierungsrats attraktiver werden, zum Beispiel für Unternehmer, die in der Privatwirtschaft mehr verdienen würden. Es gehe aber auch um den Wiedereinstieg ins Berufsleben: Eine Abgangsentschädigung könne die Zeit der Stellensuche überbrücken.
Das sei aber noch nicht alles, sagt Simon Bürki von der SP: «Dieser Betrag soll auch Interessenkonflikte vermindern. Regierungsräte sollen weder nach, noch während ihrer Amtszeit auf fremde Interessen Rücksicht nehmen müssen oder wollen.»
Keine Chance für zusätzliche Kürzung
Zu Reden gab im Kantonsrat ein Antrag, in allen Fällen nur 60 Prozent des versicherten Lohnes auszubezahlen. Der ursprünglich von Markus Dietschi (BDP) eingereichte und wieder zurückgezogene Antrag, wurde von Thomas Eberhard (SVP) wieder neu aufgegriffen. Eberhard sagte, er habe Angst vor «Sesselklebern» im Kantonsrat: «Vielleicht gibt es Regierungsräte, die nach vier Jahren nur nicht zurück treten, weil sie bei acht Amtsjahren ein höhres Ruhegehalt erhalten würden.» Diese Angst teilten seine Ratskollegen jedoch nicht, der Antrag wurde mit 79 zu 16 Stimmen abgelehnt.
Dem Geschäft «Ruhegehalt» stimmte der Kantonsrat mit der erforderlichen Zweidrittelsmehrheit zu. Die Regierungsmitglieder traten für die Behandlung der Vorlage in den Ausstand.
Nur Silberne statt goldene Fallschirme
Im Vorfeld hatten vor allem die Regeln zu den Abgangsentschädigungen für Diskussionen gesorgt. Die Finanzkommission hatte einen ersten Vorschlag zu den Ruhegehältern nach heftigem Protest wieder zurückgezogen (vgl. Artikel rechts) .
Daraufhin passte die Fiko die Abgangsentschädigungen für Alt-Regierungsräte nach unten an und präsentierte einen neuen Antrag, der nun im Kantonsrat deutlich angenommen wurde.