«Es sind Fehler passiert», gibt Pascal Estermann, Stabschef des Oensinger Gemeinderats, gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn zu. Rechtlich sei das Rayonverbot gegen die drei Jugendlichen nicht haltbar. Man hätte das Gespräch mit den Eltern suchen, erst mal eine Verwarung aussprechen und die Betroffenen über die Rechtsmittel belehren sollen. Schliesslich sei das Rayonverbot ein Rechtsakt.
Strafe abgelten
Der Oensinger Gemeinderat hält aber daran fest, dass die Jugendlichen ein Verbot übertreten hätten. Aus diesem Grund müssen die Jugendlichen in den Herbstferien je zwei Halbtage arbeiten, entweder beim Werkhof oder den Hausdiensten.
Vorgeschichte
Die Regelung auf den Sportplatz wird nun allerdings angepasst. Werktags darf der Platz bis 21 Uhr und Samstags bis 20 Uhr benutzt werden.