Das Bezirksgericht Zurzach hat Walter Dubler des mehrfachen Betrugs und der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen. In einem Anklagepunkten gab es jedoch auch einen Freispruch. Das Gericht hat ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 45‘000 Franken und einer Busse von 5‘000 Franken verurteilt. Dazu kommen Gerichts- und Anwaltskosten.
Mit seinem Urteil bleibt der Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Geldstrafe von 79‘200 Franken und eine Busse von 6000 Franken gefordert. Der Verteidiger von Walter Dubler hatte einen Freispruch verlangt.
Das Gericht hat Walter Dubler verurteilt, da er Sitzungsgelder als Präsident des Regionalplanungsverbands Unteres Bünztal nicht der Gemeinde abgeliefert hatte. Zudem hat er sich selbst zu hohe Pensionskassenbeiträge auszahlen lassen.
Einen Freispruch gab es beim Vorwurf, dass Dubler Sitzungsgelder aus zwei Kommissionen nicht an die Gemeinde abgeliefert habe. In diesem Fall habe der Gemeindeammann niemanden getäuscht.