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Verdichtetes Bauen Widerstand gegen Verbot von Terrassenhäusern in Ennetbaden

In Ennetbaden wurde viel gebaut. Der vorherrschende Bautypus: Terrassenhäuser. Diese scheinen für die steilen Hänge der Gemeinde besonders geeignet zu sein. Doch der Gemeinderat sieht das nun anders. Anstelle von Terrassenhäusern will er höhere «Punkthäuser». Dagegen gibt es Widerstand.

Gegen das Vorhaben des Gemeinderates, Terassenhäuser in Ennetbaden zu verbieten, gibt es Widerstand. 44 Einsprachen seien eingegangen, 38 davon richten sich gegen das Verbot von Terrassenhäusern, das meldet die Gemeinde.

Nun muss die neue Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde überarbeitet werden. Im November stimmt die Gemeindeversammlung darüber ab.

Darum geht es:

Auf den ersten Blick scheinen Terrassenhäuser viele Vorteile zu haben:

  • Gute Ausnützung der Grundstücke
  • Verdichtetes Bauen
  • Einpassung in die Landschaft bzw. in die Hänge

Der Gemeinderat von Ennetbaden sieht aber viele Nachteile bei dieser Bauform:

  • Vollständige Überbauung der Grundstücke führt zu Verlust von Grünflächen
  • Kein Platz für gemeinschaftliche Flächen wie z. B. Spielplätze
  • Verschandelung des Ortsbildes durch grosse Stützmauern an den Seiten der Häuser und durch aufwändige Bauten für Lifte

Als Folge dieser Überlegungen hat der Gemeinderat in der revidierten Bau- und Nutzungsordnung festgeschrieben, dass Terrassenhäuser verboten sind. Allerdings nicht auf dem gesamten Gemeindegebiet, sondern nur in der Zone W2S.

Bauordnung

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Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung von Ennetbaden liegt ab dem 24. April öffentlich auf. Ab dann können Direktbetroffene Einsprachen machen. Im November kommt die neue BNO vor die Gemeindeversammlung.

Es handelt sich dabei um die Region Goldwand und um Wohnflächen in der Nähe des Zentrums. Dort stehen noch viele ältere Gebäude, häufig Villen. Der Gemeinderat befürchtet, dass diese für Ennetbaden typischen Gebäude in den nächsten Jahren abgerissen und durch Terrassenhäuser ersetzt würden.

Keine Hochhäuser

Als Alternative für die Terrassenhäuser schlägt der Gemeinderat «körnige» Bauten vor. Gemeint sind damit Punkthäuser mit einer maximalen Grundfläche von 22 x 22 Metern. Diese Gebäude dürften maximal vier Geschosse hoch sein (Sockel, Etage 1 und 2, Attikageschoss).

Visualisierung eines Punkthauses in Deutschland.
Legende: Visualisierung eines Punkthauses in Deutschland. www.blankbau.de

«Es sind keine Hochhäuser», betont Gemeindeammann Pius Graf im Gespräch mit Radio SRF. «Auch mit diesen Häusern lassen sich die Grundstücke sehr gut ausnützen», fügt er hinzu. Zudem erlaube es diese neue Bauform, die neue Grünflächenziffer umzusetzen.

Die Natur soll in Ennetbaden wieder mehr Platz erhalten. Punkthäuser anstelle von grossflächigen Terrassenhäusern könnten ein Schritt dazu sein. Nach Auskunft des Gemeindeammanns ist ihm keine andere Gemeinde im Aargau bekannt, die Terrassenhäuser verboten hat oder verbieten will.

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