- Ein von den Initianten in Auftrag gegebenes Gutachten hat die Finanzkommission wenig überzeugt.
- Die Kommission stützt sich auf den Antrag des Regierungsrates und das Rechtsgutachten, das die Finanzdirektion in Auftrag gegeben hatte.
- Es gebe keine Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung der Initiative, schreibt die Finanzkommission.
- Die Initiative will der Stadt Bern Gelder aus dem Finanz- und Lastenausgleich streichen, solange auf dem Areal der Berner Reitschule die heutige kulturelle Nutzung besteht.
Das von der Finanzdirektion in Auftrag gegebene Gutachten eines Zürcher Professors kam zum Schluss, die Initiative sei ungültig – ein von den Initianten bei einem Lausanner Professor eingeholtes Gutachten hält die Initiative für gültig.
Gültig oder nicht? Das Parlament entscheidet
Die Finanzkommission des Grossen Rates hat sich mit beiden Gutachten befasst und unter anderem auch die Initianten angehört. Eine Mehrheit der Kommission gewichtet die Argumente des Zürcher Gutachtens höher, wie die Kommission in einer Mitteilung schreibt.
Eine Minderheit der Kommission hat indessen Zweifel an den Argumenten für die Ungültigkeit und möchte die Initiative dem Stimmvolk unterbreiten.
Der bernische Grosse Rat entscheidet in der kommenden März-Session über die Gültigkeit der Initiative.