Das kantonale Verwaltungsgericht hat ein Abweisungsbegehren der sechs Gemeinden gegen Perrenoud und dessen Mitarbeiter abgewiesen. Laut einer Mitteilung von Perrenouds Direktion kam das Gericht zum Schluss, weder der Regierungsrat noch seine Mitarbeitenden seien in dieser Angelegenheit befangen. Sie müssten nicht in den Ausstand treten.
Das Gericht begründet seinen Entscheid laut der Mitteilung mit der Aussage, es sei gesetzlich vorgegeben, dass Exekutivbehörden verschiedene Aufgaben hätten. Die sechs Gemeinden hatten argumentiert, es sei kaum anzunehmen, dass die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion das Bonus-Malus-System, das sie selber entworfen habe, auf juristischem Weg kippen werde.
Für die sechs Gemeinden hätte Perrenouds Regierungskollegin Barbara Egger-Jenzer, Stellvertreterin Perrenouds, über die Beschwerde entscheiden sollen.
Lyss ficht Entscheid nicht an
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann angefochten werden. Zumindest die Gemeinde Lyss wird das aber nicht tun, wie der Leiter der Abteilung Soziales und Jugend, Heinz Lüthi, auf Anfrage sagte.
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Die Gemeinde Lyss habe von Anfang an von dieser ersten Überprüfung des Bonus-Malus-Systems durch die bernische Kantonsverwaltung nicht allzu viel erwartet, sagte Lüthi am Montag. Lyss sei entschlossen, einen für die Gemeinde negativ ausfallenden Entscheid Perrenouds ans kantonale Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
Auch Boni verteilt
Das kantonale Sozialamt brummte im vergangenen Herbst dem Sozialdienst der Gemeinde Lyss einen Malus von 239'000 Franken auf. Diesem Sozialdienst sind auch die Gemeinden Jens, Kappelen und Worben angeschlossen. Die Gemeinden Heimberg und Pieterlen haben einen fünfstelligen Betrag zu zahlen.
Das bernische Sozialamt verhängte aber nicht nur Malusse: 14 Berner Gemeinden erhielten einen Bonus in der Höhe von insgesamt 1,6 Mio. Franken. Mit dem 2014 erstmals zur Anwendung gekommenen Bonus-Malus-System will der Kanton die Kosteneffizienz bei den 68 Sozialdiensten des Kantons Bern fördern.