Von der ursprünglichen Vorlage der Regierung zum neuen bernischen Spitalversorgungsgesetz ist nicht mehr viel übrig geblieben.
Keine grosse kantonale Spitalholding. Kein Ausgleichsfonds unter den Spitälern. Keine Bewilligungspflicht für Investitionen. Und bei der sogenannten Leistungsvolumensteuerung, mit der die Gesundheitsdirektion überproduktiven Krankenhäusern einen Riegel schieben könnte, ist die Hürde so hoch, dass von einer Steuerung kaum mehr die Rede sein kann. Wenn ein Spital nicht mehr als 6,1 Prozent pro Jahr wächst, kann der Kanton nicht eingreifen.
Dämpfer auch für die Landspitäler
Aber auch die Landregionen sind mit ihrem Kampf um Spitalstandorte nicht durchgedrungen. Wenn ein Spital zwar notwendig ist, aber seine Kosten nicht decken kann, gibt es kein gesetzliches Recht auf Subventionen. Solche regionalpolitische Abgeltungen kann der Kanton zahlen, aber er muss nicht.
Allerdings hat der Gesundheitsdirektor Philippe Perrenoud in Aussicht gestellt, ein neues Kriterium anzuwenden, wann ein Spital Bestand hat: Neu muss die gesamte Bevölkerung in einer Region ihr Spital in einem Umkreis von 50 Kilometern erreichen können. Diese Regelung könnte die öffentlichen Akut-Spitäler von Frutigen und Zweisimmen retten - sofern die Leute dann auch dort zur Behandlung gehen und damit den Bedarfsnachweis erbringen.
Referendum aussichtslos
Das bernische Kantonsparlament hat dazu Eventual-Anträge beschlossen - unter anderem, die Subventionierung auch in der Kann-Form gleich wieder aus dem Gesetz zu kippen. Wegen dieser Eventual-Anträge kann nur über diese Punkte abgestimmt werden, sollte gegen das Gesetz ein Referendum zustande kommen.
Das bedeutet, dass die Landregionen keine Chance haben, ihr Spital in einer Referendums-Abstimmung zu verteidigen. Die Links- und Mitteparteien im bernischen Kantonsparlament geisselten diesen Entscheid als demokratiefeindlicher «Buebetrick». Allerdings hatte auch die SP Eventual-Anträge für einen Ausgleichsfonds eingereicht, war damit aber nicht durchgedrungen.