Nach dem Ja der Schweizer Stimmbevölkerung zum teilrevidierten Raumplanungsgesetz vor drei Jahren, erhielten die Kantone fünf Jahre Zeit, um ihre Richtpläne an die neuen Bestimmungen anzupassen. Das Ziel der revidierten Gesetzesgrundlage: die Zersiedelung stoppen und die bestehenden Baulandreserven besser nutzen.
Drei Raumtypen
Der Kanton Thurgau sieht in seinem Richtplan (KRP) drei Raumtypen vor: urbaner Raum, kompakter Sieldungsraum und Kulturlandschaft. Zudem plant der Kanton eine Zentrenstruktur mit sechs kantonalen und sechs regionalen Zentren. Die kantonalen Zentren sind Frauenfeld, Amriswil, Arbon, Kreuzlingen, Romanshorn und Weinfelden; die regionalen Zentren sind Aadorf, Bischofszell, Diessenhofen, Münchwilen, Sirnach und Steckborn.
«Der Kanton Thurgau setzt auf eine Bündlung der Kräfte in starken Zentren. Und die kantonalen und regionalen Zentren bilden das Rückrat der Siedlungsstrukturen, der wirtschaftlichen Dynamik», sagt die Thurgauer Raumplanerin Andrea Näf gegenüber Radio SRF.
Ein wesentlicher Bestandteil des Richplans ist die Verkleinerung des Siedlungsgebiets um rund 200 Hektare auf 11'350 Hektare. Mit 78 der 80 betroffenen Gemeinden konnten bereits Lösungen gefunden werden. In Mammern und Hefenhofen ist noch Handlungsbedarf. Die Gemeinden haben drei Jahre Zeit, um mit den Grundeigentümern und dem Kanton Lösungen für eine Rück- oder Umzonung zu finden.
Richtplan geht in Vernehmlassung
Der teilrevidierte kantonale Richtplan geht am 27. Juni in die Vernehmlassung. Bis zum 2. September haben Interessierte die Möglichkeit, sich um zum KRP zu äussern und Änderungen zu beantragen.
Andrea Näf ist überzeugt: «Die Revision ist eine Chance für den Kanton Thurgau. So kann der Kanton seine Siedlungsentwicklung optimal ausrichten und seine landschaftliche Attraktivität als Standortfaktor erhalten.»