Die untersuchten Quellen aus den Jahren 1291 bis 1550 belegen, dass sich die Anwohner des Stifts neben den «klassischen» Tätigkeiten wie Arbeiten und Beten auch mit dem Universitätsstudium und ihrer Familie beschäftigten.
Als eine der wichtigsten Veränderungen innerhalb der untersuchten Zeitspanne nennt André Heinzer den Verfassungswandel vom Benediktinerkloster zum Kollegiatstift im Jahr 1456. Der Wandel verhalf St. Leodegar aus einer kirchenrechtlichen Misere.
Die Mönche hatten nämlich Besitztümer, welche gegen kanonisches Recht verstiessen. Da die Geistlichen den Besitz aber nicht aufgeben wollten, beantragten sie den Wandel zum Kollegiatstift und konnten den Besitz damit legalisieren.
Mit dem Verfassungswandel wendeten sich die Geistlichen vom Kloster mit seinen strengen Regeln ab und wurden zu Chorherren. Sie gehörten keiner Ordensgemeinschaft an und konnten zum Beispiel ihr Privatvermögen behalten. Die Stifts- oder Chorherren konnten das Stift jederzeit frei verlassen.
Das Buch des Schwyzer Historikers mit dem Titel «Pfründen, Herrschaft, Gottesdienst» ist in der Reihe «Luzerner Historische Veröffentlichungen» im Schwabe Verlag erschienen.
(Regionaljournal Zentralschweiz; 17:30 Uhr)