Es ist eine weitere Episode im Leben von Carl Hirschmann, die erst mit dem Urteil des Bundesgerichtes ein Ende findet. Vier Jahre ist es her, dass eine Ex-Freundin bei der Polizei aussagte, er habe sie «aufs Gröbste misshandelt» und ihn anzeigte. Hirschmann sprach daraufhin von einem «Rachefeldzug einer enttäuschten Ex-Geliebten» und bezeichnete sie als Lügnerin. Dies tat er auch auf verschiedenen Webseiten kund.
Mediale Berichterstattung reicht nicht
In der Folge klagte die Frau gegen Carl Hirschmann, sie sah sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Während das Bezirksgericht Meilen ihr Recht gab und verfügte, dass Hirschmann sich im Internet bei seiner Ex-Freundin entschuldigen muss, kam das Obergericht zu einem anderen Schluss: mit der medialen Berichterstattung zu den Prozessen sei die Entschuldigung bereits erfolgt. Die Frau akzeptierte das Urteil nicht und gelangte deswegen ans Bundesgericht. Dieses gibt ihr nun in diesem Punkt Recht: Carl Hirschmann muss in den sozialen Medien die Entschuldigung veröffentlichen. Die Berichterstattung in den Medien reiche als Entschuldigung nicht aus, argumentierten die Richter in Lausanne.
Kein Unterlassungs-Urteil
In einem anderen Punkt obsiegte Carl Hirschmann: Das Bundesgericht kam zum Schluss, die Wiederholungsgefahr sei in diesem Fall nicht gegeben. Die Richter sahen deshalb davon ab, ein Urteil zu fällen, welches ihm in Zukunft weitere persönlichkeitsverletzende Aussagen untersagt hätte.
Das Bezirksgericht Meilen muss nun noch klären, wo genau Hirschmann die Entschuldigung publizieren muss. Während eine persönliche Website Hirschmanns noch aktiv ist, sind zwei Facebook-Profile, auf welchen Hirschmann die Verunglimpfungen seinerzeit veröffentlicht hatte, mittlerweile gelöscht.
Folgenden Text muss Carl Hirschmann veröffentlichen:
«Carl Hirschmann und die Saint Germain Ent. AG haben mit dem Beitrag 'Fotobeweis entlastet Carl Hirschmann' bzw. 'Photographic evidence exposes Lulu M. as Liar' Frau Lulu M. in ihrer Persönlichkeit verletzt und das Bild von Frau Lulu M. rechtswidrig veröffentlicht. Carl Hirschmann hat Frau Lulu M. in einem Schreiben erklärt, er bedaure, sie in ihrer Persönlichkeit verletzt zu haben. Er hat sich in diesem Schreiben bei ihr entschuldigt.»