Er sei vom Nutzen der elektronischen Patientendossiers (EPD) überzeugt, teilt der Zürcher Regierungsrat mit. Deshalb will er die Trägerschaft der EPD in der Einführungsphase mit 3,75 Millionen Franken unterstützen. Das Geld nimmt er aus der Staatskasse. Der Regierunsrat erwartet, dass sich auch der Bund an der Finanzierung beteiligt und rund die Hälfte des Geldes wieder in die Staatskasse zurückfliesst.
Es geht auch mit weniger
Ursprünglich wollte Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger 4,75 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds dazu verwenden, dem Projekt auf die Beine zu helfen. Dieser Plan wurde jedoch vom Kantonsrat durchkreuzt. Das Parlament war der Meinung, die Einführung der EPD sei keine gemeinnützige Aufgabe und lehnte den Antrag des Gesundheitsdirektors ab. Der Regierungsrat hat aus diesem Entscheid nun die Konsequenzen gezogen.
Kein Zwang für Patienten
Der Regierungsrat verspricht sich von den EPD bessere Behandlungen und auch bessere Abläufe in den Spitälern. Das EPD soll aber grundsätzlich freiwillig sein. Die Patientinnen und Patienten können selber entscheiden, ob sie eine elektronische Sammlung von Gesundheitsdaten anlegen wollen. Ärzte und andere Fachpersonen können nur zugreifen, wenn sie von den Patienten die Erlaubnis dafür erhalten. Krankenkassen und Arbeitgeber haben keinen Zugang zu den Daten.