Der heute 47jährige Vater hatte seine beiden kleinen Töchter jahrelang
terrorisiert. Nun hat ihn auch das Bezirksgericht Winterthur verurteilt. Es sprach ihn der mehrfachen schweren Körperverletzung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren.
Mit seinem Schuldspruch folgte das Gericht dem Antrag der Anklage, blieb mit dem Strafmass aber deutlich darunter: Staatsanwalt Ulrich Weder hatte 12 Jahre Freiheitsentzug beantragt. Entgegen der Forderung Weders ordnete das Gericht auch keine Verwahrung an.
Keine Chance hatte der Verteidiger. Er hatte ein bedingte Freiheitsstrafe von maximal 20 Monaten wegen Vernachlässigung der Erziehungspflicht verlangt.
Versprechungen nützten nichts
Am ersten Prozesstag in Winterthur hatte der Beschuldigte versichert, er habe seine Erziehungsmethodengeänder. Es sei ihm nun klar, dass es mehr Geduld brauche mit Kindern. Mit seiner jüngsten, dreijährigen Tochter - sie ist fremdplatziert - würde er es «ganz anders machen».
Auf die Frage des Richters, weshalb er seinen Töchtern damals den Kontakt zu anderen Kindern verboten habe, hatte er sich dann aber anders geäussert. Er «sehe die Welt mit anderen Augen», und er «sehe, wie Kinder heute erzogen werden». Er dagegen halte sich an die Schriften Jakob Lorbers (1800-1864), auf die er sich schon in Bezug auf die drakonischen, alttestamentarischen Erziehungsmethoden abgestützt hatte: «Mein Herz glaubt daran.»
Von der Erziehung überfordert
Bei den grausamen Bestrafungen ging es laut dem Beschuldigten «schlussendlich um Gehorsam». Strafen gab es, wenn die Kinder «frech wurden oder so - das spürt man einfach». Auf Fragen des Gerichts hatte er eingeräumt, er sei bei der Erziehung der Töchter überfordert gewesen. Die Kinder waren ihm von den Müttern als Babys zur Erziehung überlassen worden - auf sein Verlangen hin.
Der Beschuldigte hatte vor Bezirksgericht anerkannt, dass die überlebende Tochter schwer traumatisiert ist. Er erklärte das aber nicht mit den jahrelangen Quälereien, sondern damit, dass sie nach dem Tod der jüngeren Halbschwester im Mai 2006 «alles verloren» habe. Das Mädchen lebt seither in einer Pflegefamilie.
Urteil des Geschworenengerichts bestätigt
Mit seinem Urteil vom Freitagnachmittag hat das Winterthurer Bezirksgericht das Urteil des Geschworenengerichtes von 2010 bestätigt. Dieses hatte den angeklagten Vater ebenfalls zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Prozess vor dem Winterthurer Bezirksgericht
Das Bezirksgericht musste den Fall auf Geheiss des Bundesgerichts neu beurteilen. Der Beschuldigte hatte gegen das Urteil des Geschworenengerichts erfolgreich Beschwerde eingereicht.