Die Hortnerinnen der Stadt Zürich verlangen, dass ihre bisherige Ferienregelegung beibehalten oder andernfalls ein Lohnausgleich gewährt werden muss. Das steht in einer Klage der Gewerkschaft vpod zuhanden des Stadtzürcher Bezirksrats. Längere Verhandlungen mit der Stadt haben gemäss vpod zu keiner Einigung geführt.
Hortleiterinnen seien bei der strukturellen Besoldungsrevision 2000 zu tief eingestuft worden, lautet die Kritik der Gewerkschaft. Mit der besonderen Ferienregelung seien sie für diese Einstufung entschädigt worden. Wenn die Ferienregelung nun aufgehoben werde, stelle das für die Betroffenen eine Lohnkürzung von 2,1 bis 6,8 Prozent dar. Dies sei eine «klare Diskriminierung eines Frauenberufes».
Marcel Bachmann, Direktor des Zürcher Schulamts, zeigt auf Anfrage des «Regionaljournals» zwar Verständnis für die Hortnerinnen, denen die Ferien gekürzt werden. Andere Angestellte des öffentlichen Dienstes, wie etwa das Pflegepersonal, hätten aber auch bloss vier bis sechs Ferien pro Jahr. Insofern sei die Regeländerung gerechtfertigt.