Bei den Hallen für Neue Kunst ist die Nervosität nach der Niederlage vor dem Schaffhauser Obergericht gross. Dieses hatte verfügt, dass die Hallen die zentrale Rauminstallation «Das Kapital» von Joseph Beuys an drei Kunstsammler abgeben müssen. In dieser «emotionalen Situation» wollen die Hallenbetreiber die Kunstwerke besser schützen, wie die «Schaffhauser Nachrichten» berichten. Die Öffnungszeiten für die Ausstellung wurden kurzerhand so stark eingeschränkt, dass derzeit nur ein handverlesenes Publikum in die Hallen kann.
Der Kanton Schaffhausen, der die Hallen mit 400‘000 Franken im Jahr subventioniert, toleriert das nur vorübergehend, wie Staatsschreiber Stefan Bilger auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» sagt: «Wir sind interessiert daran, dass die Hallen für Neue Kunst frei zugänglich sind.» Eine Aussprache habe bereits stattgefunden.
Kanton dürfte seinen Beitrag kürzen
Der eingeschränkte Zugang zur Ausstellung dürfte auch finanzielle Folgen haben: «Der Kantonsbeitrag ist gekoppelt an eine Gegenleistung, nämlich den Betrieb und die Öffnung der Hallen», stellt Bilger klar. «Wenn also die Betreiber der Hallen hier Anpassungen vornehmen, hat dies zwangsläufig auch Auswirkungen auf den finanziellen Beitrag.»
Mit der Zweckbindung sei ausserdem sichergestellt, dass das Geld des Kantons effektiv in den Betrieb der Hallen fliesst und nicht etwa in die Prozesskosten. Diese belaufen sich im Streit um das «Kapital» von Beuys mittlerweile auf mehrere hunderttausend Franken.