Wohnungen der Stadt Zürich sind verhältnismässig günstig – und deshalb begehrt. Lang wurde darüber gestritten, wie reich eine Person sein darf, um Anspruch auf eine günstige, städtische Wohnung zu haben.
Die Lösung:
Die Spezialkommission Finanzdepartement des Gemeinderats hat nun einen Kompromiss ausgearbeitet. Wer in Zürich eine städtische Wohnung mieten will, darf beim Antritt des Mietverhältnisses nicht mehr als das Vierfache des Mietzinses verdienen. Zudem verlangt die Kommission, dass Mietzins und wirtschaftliche Verhältnisse der Bewohner auch während der Mietdauer überprüft werden können. Dies hatte der Zürcher Stadtrat abgelehnt.
Die Bewohner von städtischen Wohnungen sollen im Verlauf der Zeit zwar mehr verdienen können. Doch soll der Anteil derer, die mehr als das Sechsfache des Mietzinses einnehmen, maximal 15 Prozent betragen. Wird diese Quote überschritten, wird zu reichen Mieterinnen und Mietern gekündigt.
Die Reaktionen:
Die Parteien in der Stadt Zürich – von links bis rechts – sind sich einig: Sie befürworten den Kompromiss der Spezialkommission. Einzig die Alternative Liste AL äussert Bedenken, ist grundsätzlich aber auch mit der Lösung einverstanden.
So begann die Diskussion um die städtischen Wohnungen
Erstmals gingen die Wogen hoch, als vor fast vier Jahren bekannt wurde, dass eine Zürcher Gemeinderätin eine städtische 3-Zimmer-Wohnung in Wollishofen bewohnte - und dies bei einem Einkommen von rund 200'000 Franken. Sie musste ausziehen und wurde abgewählt. Daraufhin wurden zahlreiche weitere Fälle bekannt. Fälle von wohlhabenden und prominenten Zürcherinnen und Zürchern, die ebenfalls in einer günstigen, städtischen Wohnung leben. Dazu kamen Filz-Vorwürfe, weil die Vergabepraxis nicht genügend transparent war. Der Stadtrat wurde in der Folge aktiv und legte neue Kriterien fest. Diese gingen der zuständigen Kommission im Zürcher Gemeinderat zu wenig weit. Nach drei Jahren hat sie nun heute ihren Kompromiss präsentiert. |