Zum Inhalt springen

Zürich Schaffhausen Vier Jahre Haft für ehemaligen Unispital-Pfleger

Das Bezirksgericht Zürich sprach den ehemaligen Pfleger des Zürcher Universitätsspitals der Schändung von Patientinnen schuldig. Das Gericht verurteilte ihn am Donnerstag zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zudem wurde er mit einem drei Jahre dauernden Berufsverbot belegt.

Die Richter sahen in den Taten des Mannes ein «erhebliches Vergehen» und folgten mit ihrem Urteil weitestgehend dem Antrag der Staatsanwältin. Diese hatte ebenfalls vier Jahre Haft wegen Schändung verlangt und zusätzlich ein Berufsverbot für fünf Jahre - das Maximum in diesem Fall. Die Richter verfügten drei Jahre Berufsverbot, da der Mann «auch noch sehr viel weiter hätte gehen können.»

Der 47-Jährige muss den Klägerinnen Genugtuungs-Zahlungen von je 10'000 Franken bezahlen. Er hatte 11 frisch operierte Frauen im Aufwachraum belästigt. Er massierte den wachen, aber dennoch wehrlosen Frauen, die Brüste, griff ihnen zwischen die Beine und drückte ihre Hände an sein Geschlechtsteil.

Mehr zum Thema

Der Beschuldigte argumentierte während des zweitägigen Gerichtsprozesses Anfang Dezember, dass er die Frauen immer professionell gepflegt habe. Die Klägerinnen hätten seine Handlungen falsch interpretiert oder wegen der Narkose wohl sexuelle Phantasien gehabt. Er hatte deshalb einen Freispruch gefordert.

Gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» sagte der Verteidiger des Pflegers, dass er das Urteil mit Sicherheit vor das Obergericht ziehen wird. Er spricht von einem «juristisch unhaltbaren Urteil». Die Frauen seien keineswegs wehrlos gewesen, schliesslich hätten sie SMS geschrieben und seien auf die Toilette gegangen.

Meistgelesene Artikel