- Ein Menschenschmuggler ist vom Kantonsgericht Nidwalden zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe und einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
- Der 27-jährige Mann hatte im September 2022 in einem Lieferwagen 23 Personen von Italien in die Schweiz gebracht.
Das Gericht sprach den Beschuldigten der Freiheitsberaubung und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz schuldig. Es sprach eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten aus und setzte die Hälfte, bei einer Probezeit von zwei Jahren, zur Bewährung aus.
Dazu kam eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu zehn Franken. Der in Italien wohnhafte Gambier wird zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen.
Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist damit rechtskräftig. Er akzeptiere die Vorwürfe und die von der Staatsanwältin beantragte Strafe, erklärte der Beschuldigte vor dem Kantonsgericht.
Nadel im Heuhaufen
Der Schmuggler hatte am 5. September 2022 einen Lieferwagen von Italien in die Schweiz gefahren und überquerte um 4.20 Uhr bei Stabio (TI) die Grenze. Zweieinhalb Stunden später geriet er in Hergiswil (NW) in eine Kontrolle.
Die Polizei habe im Kampf gegen Schlepper die Nadel im Heuhaufen gefunden, erklärte die Staatsanwältin vor dem Gericht. Die Polizei befreite aus dem 5.4 Quadratmeter grossen Laderaum, der weder Fenster noch Lüftung hatte, 23 Männer aus Afghanistan, Syrien, Indien und Bangladesch ohne gültige Ausweise.
Personen waren geschwächt
Sie hätten bis Basel gebracht werden sollen und dort einem anderen Schlepper für die Weiterreise nach Deutschland oder Frankreich übergeben werden sollen. Die Männer seien in Hergiswil sichtlich geschwächt gewesen, sagte die Staatsanwältin.
Die Migranten hätten wegen des Sauerstoffmangels nach eigenen Angaben versucht, die Türe zu öffnen und die Gummidichtung zu entfernen.
Für wenig Geld grosses Risiko eingegangen
Es war gemäss Staatsanwaltschaft nicht die erste Schmuggelfahrt des Gambiers gewesen. Nach Angaben der Verteidigerin erhielt der Beschuldigten für die Fahrten 100 bis 200 Euro. Er sei dringend auf das Geld angewiesen gewesen, weil eines seiner beiden Kinder chronisch krank sei.
Er sei nur Befehlsempfänger gewesen und habe Angst gehabt, das Geld nicht zu erhalten. Auch die Staatsanwältin gestand dem Beschuldigten zu, dass er nur ein kleines Rädchen in der Organisation gewesen sei und für wenig Geld ein grosses Risiko eingegangen sei. Trotzdem sei sein Verschulden kein leichtes.