Die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort: Angestellte dürfen die Kosten für diesen Weg von den Steuern abziehen. Über die Höhe dieses Abzugs wird im Kanton St. Gallen regelmässig diskutiert. 2020 wurde der Betrag das letzte Mal angepasst. Am 24. November wird über eine erneute Anpassung abgestimmt.
Seit 2016 darf der Abzug im Kanton St. Gallen nicht höher sein als ein Jahres-GA der SBB für die 2. Klasse. 2020 wurde der Betrag um 600 Franken erhöht, um die Kosten für Park+Ride einzubeziehen. Dadurch ergibt sich der jetzt geltende maximale Abzug von 4595 Franken.
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Archiv: Steuerabzug für Arbeitsweg: Kanton St. Gallen stimmt über Höhe ab
06:16 min, aus Regionaljournal Ostschweiz vom 29.10.2024.
Bild: Keystone/Christian Beutler
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Der St. Galler Kantonsrat möchte den Abzug auf 8000 Franken erhöhen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, es kamen über 4000 Unterschriften zusammen. Die Forderung: Der Abzug soll nicht erhöht werden, sondern auf dem heutigen Stand bleiben.
Eine von drei kantonalen Vorlagen
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Am 24. November wird im Kanton St. Gallen noch über zwei weitere Vorlagen abgestimmt:
VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz: Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten: Die Vorlage war im Kantonsrat unbestritten, wegen der Höhe der Kosten untersteht sie aber dem obligatorischen Finanzreferendum.
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege: Es geht um die Umsetzung der Pflege-Initiative. Auch diese Vorlage war im Kantonsrat unbestritten, untersteht aber dem obligatorischen Finanzreferendum.
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