- Im Kanton Zug befinden die Stimmberechtigen über ein neues Waldgesetz.
- Die Interessengemeinschaft Mountainbike Zug hat dagegen das Referendum ergriffen.
- Sie stört sich unter anderem daran, dass Radfahren künftig nur noch auf Waldstrassen möglich ist – aber nicht mehr auf Waldwegen.
Mit dem revidierten Waldgesetz will der Kanton Zug sicherstellen, dass der Wald als Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhalten bleibt und gleichzeitig weiterhin als Erholungsraum für Menschen dienen kann.
Im Kantonsparlament wurde das revidierte Waldgesetz mit nur einer Gegenstimme angenommen.
Dass es nun dennoch zu einer Abstimmung kommt, liegt an einem einzigen Satz des Regelwerkes: «Radfahren ist nur auf Waldstrassen sowie auf den im Richtplan bezeichneten Mountainbike-Routen erlaubt.»
Routen nicht attraktiv genug?
Gegen diesen Artikel wehrt sich die IG Mountainbike Zug. Sie kritisiert: Der Entwurf des Richtplanes entspreche nicht dem, was die Bike-Community als attraktives Routennetz bezeichne.
Die IG moniert beispielsweise, dass kurze, einfache Strecken fehlten, auf denen Veloclubs mit ihrem Nachwuchs trainieren könnten.