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Abstimmungen vom Juni 2023 Verwaltungsgericht hebt Mindestlöhne in Zürich und Winterthur auf

  • Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Städte Zürich und Winterthur gibt es doch keinen Mindestlohn.
  • Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Verordnungen zur Einführung eines Mindestlohns aufgehoben.
  • Diese verstiessen gegen kantonales Recht, begründet das Gericht seinen Entscheid.

    Es sei nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung den Kantonen in gewissen Grenzen erlaubt, einen Mindestlohn als sozialpolitische Massnahme einzuführen, hält das Verwaltungsgericht in einer Mitteilung fest.

    Zwar lägen die in den Städten Zürich und Winterthur vorgesehenen Mindestlöhne innerhalb der zulässigen Grenzen und seien mit der Wirtschaftsfreiheit und dem Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts vereinbar.

    Doch liessen weder die Verfassung des Kantons Zürich noch das kantonale Sozialhilfegesetz den Gemeinden Raum, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, argumentiert das Gericht.

    Die Verordnungen verstossen damit gegen kantonales Recht. Darum hiess jetzt das Gericht die dagegen erhobenen Beschwerden gut.

Deutliches Ja an der Urne

    Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich und von Winterthur hatten im Juni 2023 der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen deutlich zugestimmt. In Zürich hätte der Mindestlohn 23.90 Franken pro Stunde, in Winterthur 23 Franken betragen sollen.

    Bereits im Vorfeld der Abstimmung äusserten die Gegner auch rechtliche Bedenken. Ob ein kommunaler Mindestlohn rechtlich überhaupt zulässig ist, stand vor der Abstimmung nicht zweifellos fest.

    Nach dem Ja an der Urne zu den städtischen Mindestlöhnen erhoben die Handelskammer und die Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW), der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich rechtliche Schritte.

Es würde ein Flickwerk drohen

    Sie hätten von Anfang an darauf hingewiesen, dass Mindestlöhne primär Aufgabe der Sozialpartner seien und kommunale Lösungen weder zulässig noch sinnvoll seien, schreiben die Verbände jetzt in einer Medienmitteilung zum Ver­waltungs­gerichts­urteil.

    Eine kommunale Regelung würde zudem zu einem Flickwerk führen, welches nicht nur bezüglich Vorschriften, sondern auch insbesondere bei der Umsetzung zu komplizierten bürokratischen Hürden führen würde, schreiben sie weiter.

    Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Video
Archiv: Bald Mindestlohn von knapp 24 Franken in Zürich
Aus Schweiz aktuell vom 27.01.2023.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 6 Sekunden.

Regionaljournal ZH SH, 29.11.2024, 12:03 Uhr ; 

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