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Bestrafte Firmen nicht schonen Steuerabzug auch bei Bussen aus dem Ausland verworfen

  • Firmen sollen Bussen nicht von den Steuern abziehen können, die im Ausland gegen sie verhängt werden.
  • Das hat der Ständerat entschieden und ist damit einer Minderheit seiner Kommission und dem Bundesrat gefolgt.
  • Finanzminister Maurer stellte fest, dass eine Zulassung international wohl «etwas exotisch» anmute». Vielleicht finde der Nationalrat einen Mittelweg.

Finanzminister Ueli Maurer und Ständerat Pirmin Bischof
Legende: Ständerat Pirmin Bischof: Die Wirtschaftskommission hat keinen Zwischenweg gefunden. Keystone

Die Vorgeschichte: Die Abzugsfähigkeit sorgte im Zusammenhang mit den hohen Bussen für Schweizer Banken in den USA für Diskussionen. Heute ist nicht ausdrücklich geregelt, ob Steuerabzüge zulässig sind oder nicht. Die Kantone handhaben die Frage unterschiedlich.

Das Parlament hatte deshalb beim Bundesrat eine Vorlage bestellt, um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Unbestritten war, dass im Inland verhängte Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen nicht abzugsfähig sind. Diese wollte nun die Mehrheit der Wirtschaftskommission abzugsfähig machen, sofern sie im Ausland verhängt wurden.

Die selbstkritischen Befürworter: Dass nun aber nur die Varianten «Zulassung» und «Nichtzulassung» zur Debatte standen, befriedigte die Ständeräte nicht. Ruedi Noser (FDP/ZH) plädierte für eine fallweise Beurteilung, denn es gehe nicht immer um kriminelle Angelegenheiten. Beispielsweise könnten vom Bund bewilligte Exporte nach Syrien gegen US-Sanktionen verstossen.

«Wir machen Geschäfte mit Staaten, die nicht eine Rechtsordnung kennen wie die Schweiz», ergänzte Peter Föhn (SVP/SZ). Pirmin Bischof (CVP/SO) schlug eine Abzugsfähigkeit vor, wenn ein Verfahren «irgendwie unrichtig gelaufen» sei. Die Verhängung der Busse im Ausland könne nicht alleiniges Kriterium sei, doch habe die WAK keinen Zwischenweg gefunden.

Die entschiedenen Gegner: Die WAK-Minderheit lehnte die Abzugsfähigkeit ab und drang mit 28 gegen 12 Stimmen durch. Christian Levrat (SP/FR) sprach von einer «Subventionierungsvorlage für kriminelle Unternehmen». Die Frage sei, ob Unternehmen, die ausländisches Recht willentlich gebrochen hätten, mit Steuergeldern subventioniert werden sollen. Bereits in einem früheren Ratsentscheid sei die Abzugsfähigkeit verworfen worden.

Auch das Bundesgericht habe in einem Fall finanzielle Sanktionen mit dem Zweck einer Strafe als nicht abzugsfähig beurteilt. Isidor Baumann (CVP/UR) fragte sich, wie die Abzugsfähigkeit dem Volk erklärt werden könne. Niemand sei gezwungen, in einem korrupten Staat ein Geschäft aufzubauen, unterstrich Anita Fetz (SP/BS).

Eine Busse in einem solchen Land gehöre zum Unternehmensrisiko, das nicht dem Steuerzahler übertragen werden könne. Die meisten Staaten, in denen Schweizer Unternehmen gebüsst würden, seien Rechtsstaaten, sagte Werner Luginbühl (BDP/BE). Bei einer generellen Abzugsfähigkeit hätten tendenziell die gesetzestreuen Firmen das Nachsehen, weil sie weniger hohe Risiken eingingen und dadurch weniger profitabel seien.

Der Bundesrat und der fehlende Mittelweg: Der Bundesrat habe sich bei der Vorlage am internationale Recht orientiert, erklärte Finanzminister Ueli Maurer. Die Position der Abzugsbefürworter würde nach seinen Worten zu einer Rechtsauffassung führen, die im internationalen Vergleich «etwas exotisch» sei. Die beste Lösung liege wohl zwischen Bundesratsvorlage und Kommissionsantrag, sagte Maurer. «Ich weiss nicht, ob der Zweitrat noch eine Lösung findet, aber den Versuch ist es wert.»

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