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CH-Richter in Strassburg EGMR: Keine Professoren mehr erwünscht?

Recherchen von SRF zeigen, dass die Schweiz 2020 erstmals einen reinen Praktiker an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schicken könnte.

Fünf Richter haben bisher die Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten. Alle waren sie Professoren. Recherchen von Radio SRF zeigen nun, dass die Schweiz erstmals einen reinen Praktiker nach Strassburg schicken könnte.

EGMR-Gerichtssaal.
Legende: Wenn soll die Schweiz 2020 an den EGMR in Strassburg schicken? Keystone

Die zuständige Parlaments-Delegation hat in den letzten Tagen eine Dreierliste zuhanden des Bundesrats verabschiedet, wie Delegations-Präsident und Ständerat Filippo Lombardi auf Anfrage bestätigt.

Auf der Dreierliste stehen zwei Männer und eine Frau; das Prof.-Kürzel trägt niemand. Ist dies ein Richtungswechsel? Immerhin werden die Professoren am EGMR nicht selten kritisiert, als zu akademisch und zu aktivistisch.

Zusammensetzung des EGMR

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Legende: Keystone

Der EGMR ist aus vollamtlichen Richterinnen und Richtern zusammengesetzt und in vier Sektionen aufgeteilt; je nach Bedeutung des Falles entscheidet die Grosse Kammer in 17er-, eine Kleine Kammer in 7er-Besetzung oder ein Ausschuss von drei Richtern. Mit dem Zusatzprotokoll 14 wurde das Amt des Einzelrichters eingeführt, der offensichtlich unzulässige Individualbeschwerden endgültig abweisen kann und dadurch zu einer Entlastung des Gerichts beitragen soll.

Der Gerichtshof zählt zurzeit 47 Richter, entsprechend der Zahl der Vertragsparteien. Sie werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus einer Liste von drei Kandidierenden gewählt, die vom betreffenden Staat vorgeschlagen werden. Die gewählten Richter selbst sind jedoch unabhängig; sie vertreten nicht einen Staat. Die Schweiz ist derzeit durch Völkerrechtsprofessorin Helen Keller vertreten.

Kellers Amtszeit endet 2020. (humanrights.ch)

Die Auswahl freut die Schweizerische Vereinigung der Richter. Ihr Präsident, Patrick Guidon, sagt: «Wir begrüssen es, dass drei Persönlichkeiten mit langjähriger Gerichtserfahrung zur Wahl vorgeschlagen sind.»

Gemäss Menschenrechtskonvention müssen Strassburger Richter nicht zwingend richterliche Erfahrung mitbringen – in Frage kommen durchaus auch Rechtsgelehrte. Der letzte Schweizer am EGMR, der sowohl einen Richterrucksack als auch einen Professorentitel mitbrachte, war bis 2006 der Basler Völkerrechtsprofessor Luzius Wildhaber; er präsidierte den Gerichtshof auch. «Es ist begreiflich und vernünftig, dass man jetzt einen Richter wählt.»

«Heikles Spannungsfeld»

Die letzten beiden Schweizer am EGMR waren Professoren ohne Richtererfahrung. Fragt sich also: Fehlte diesen etwas? «Die konkrete Tätigkeit dieser Personen kann und möchte ich nicht bewerten, aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bewegt sich in einem heiklen Spannungsfeld zwischen einer dynamischen Rechtsprechung einerseits und der nationalen Souveränität andererseits», so Guidon.

In der Vergangenheit sei dem Gerichtshof dieser Spagat nicht immer geglückt. «Richter mit richterlicher Erfahrung in ihrem eigenen Heimatland können unseres Erachtens besser zwischen geltendem Recht und dem, was allenfalls wünschenswert ist, unterscheiden.»

Aktivistisch oder passiv?

Der Strassburger Gerichtshof dehne sich also in Domänen aus, die nichts mehr mit Grundrechten zu tun haben. Nur: Sind daran tatsächlich Professoren ohne praktische Richtererfahrung schuld? Wildhaber relativiert: Die tägliche Arbeit von Strassburger Richtern bestehe vor allem aus dem Abwägen in Einzelfällen, für grosse neue Theorien sei da kaum Platz.

Aber: «Die Theorien haben die Bedeutung, dass die meisten Richter, die kommen, Spezialisten der Menschenrechte sind und daher aus Sicht der Richter mehr auf der aktivistischen Seite figurieren.»

Mit «aktivistisch» meint auch Wildhaber eine «Tendenz, die Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention stets auch auf neue Problemfelder auszudehnen und damit das Gesamtfeld der Menschenrechte auszudehnen». Wobei das nicht schlecht sein müsse, so Wildhaber: Im Bereich der sozialen Medien etwa habe der Gerichtshof noch nicht viele grundlegende Urteile gefällt.

Verschiedene Kriterien

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Es ist nicht klar, ob die zuständigen Parlamentarier mit ihrer Richterliste tatsächlich ein ausdrückliches Zeichen für Personal mit Richtererfahrung setzen wollen. Viele andere Faktoren spielen bei der Besetzung ebenfalls eine Rolle: das Geschlecht, das Alter - und vielleicht liessen sich geeignete Rechtsgelehrte erst gar nicht für eine Bewerbung gewinnen.

Nun liegt der Entscheid beim Bundesrat: Er bestimmt, ob er die Dreierliste unverändert zur Wahl beim Europarat in Strassburg bis spätestens Anfang nächstes Jahr einreichen will.

Eine Lanze für Professoren ohne Richtererfahrung bricht der Völkerrechtsprofessor Bardo Fassbender von der Uni St. Gallen: «Man könnte zum Beispiel den Vergleich zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ziehen. Dem Gericht wird auch der Vorwurf gemacht, es sehe das internationale Strafrecht in einer expansiven Weise. Nur: Dort sitzen praktisch nur Richter».

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