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Debatte um ETH-Hauspolizei «Gewaltmonopol gehört in die Hände des Staates»

  • Demonstrationen gegen umstrittene Vortrags-Gäste, Aktivisten, die Hörsäle stürmen und Veranstaltungen stören - in den letzten Jahren hat es an der ETH Zürich schon mehrere solcher Vorfälle gegeben.
  • Deswegen sorgt seit gut vier Jahren ein Sicherheitsdienst für Ruhe und Ordnung an der ETH.
  • Bis jetzt hatte diese ETH-Hauspolizei aber noch keine gesetzliche Grundlage – das will der Bund nun mit einer Änderung des ETH-Gesetzes sicherstellen. In der Vernehmlassung wird aber scharfe Kritik laut.

Die ETH Zürich ist ein grosser Betrieb. An den beiden Standorten in Zürich studieren, lehren, forschen und arbeiten über 20'000 Menschen.

Fast wie die Polizei

Da sei ein eigener Sicherheitsdienst unumgänglich, sagt Gian Casutt vom ETH-Rat, dem Führungsorgan der Hochschule: «Wir haben ein Sicherheitsdienst, der, wie auch bei anderen Firmen, dafür da ist, die Hausordnung einzuhalten. Das heisst, wenn es Personen gibt, die Aufsehen erregen, die vielleicht randalieren oder ähnliches machen, dann muss der Sicherheitsdienst einschreiten und versucht diese wegzuweisen.»

Neu soll im ETH-Gesetz festgeschrieben werden, dass diese Sicherheitsleute Personen anhalten, befragen, kontrollieren und auch wegweisen dürfen – schon fast wie die Polizei.

SP: «Gewaltmonopol gehört in staatliche Hand»

Das aber lehnt die SP Schweiz in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund entschieden ab. SP-Nationalrätin Martina Munz erklärt: «Das Gewaltmonopol gehört in die Hände des Staates, und wenn Vorfälle auf dem Gelände der ETH bei Forschungsanstalten passieren, dann ist die Polizei dafür zuständig. Wir dürfen da keinen privaten Firmen dieses Gewaltmonopol übertragen.»

Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund verlangt in seiner Vernehmlassungsantwort, dass die entsprechenden Abschnitte aus dem ETH-Gesetz gestrichen werden.

Gian Casutt vom ETH-Rat kann die Kritik von links nicht verstehen. Die Polizei habe auch an der ETH immer das letzte Wort: «Ich sehe da eigentlich kein Problem, denn es ist klar, dass am Schluss, wenn es Vorfälle gibt, ist immer die Polizei die zuständige Instanz. Und unser Sicherheitsdienst wird sich dann immer an die Polizei wenden.»

Bund für Änderungen offen

Die Vernehmlassung zum geänderten ETH-Gesetz ist inzwischen zu Ende gegangen. Der Bund wertet nun alle Antworten aus.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation erklärte auf Anfrage, sollten die Antworten allzu negativ ausfallen, könnten gewisse Artikel zum Sicherheitsdienst überarbeitet werden.

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