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Debatte um Sozialleistungen Rückkehr-Kosovaren erhalten wieder AHV- oder IV-Renten

  • Kosovaren, die aus der Schweiz in ihre Heimat zurückkehren, sollen ihre AHV- oder IV-Rente wieder erhalten. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat diesem Grundsatz zugestimmt.
  • Unklar ist noch, ob gegen den Beschluss das fakultative Referendum ergriffen werden kann.
  • Während Bundesrat und Nationalrat das Abkommen nicht dem Referendum unterstellen wollen, spricht sich der Ständerat dafür aus. Der Entscheid im Nationalrat fiel mit 110 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

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Aus dem Archiv: «Kosten belaufen sich auf 16 Millionen pro Jahr»
Aus News-Clip vom 21.03.2019.
abspielen. Laufzeit 58 Sekunden.

Die Mehrheit lehnt das fakultative Referendum ab, da es sich um ein Standardabkommen handle, wie Sozialminister Alain Berset bestätigte. Eine SVP-Minderheit, die auch gegen das Abkommen stimmte, unterlag deutlich. Die Vorlage geht mit dieser Differenz zurück an den Ständerat.

Mit dem Abkommen wird die Koordination der Sozialversicherungen zwischen der Schweiz und Kosovo nach einem mehrjährigen Unterbruch wieder geregelt. Inhaltlich entspricht die Vereinbarung den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards.

Missbräuche vorbeugen

Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem die Schweiz bis anhin keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich unterhält.

Das mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen hat der Bundesrat im Verhältnis zu Kosovo im April 2010 beendet. Als Grund nannte er damals gescheiterte Ermittlungen gegen mögliche Betrüger. Die Ermittler waren an Leib und Leben bedroht worden.

Begrenzte Rückwirkung

Kosovarische Staatsangehörige hatten daher seither schweizerische AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland ausbezahlt bekommen. Anstelle von Alters- oder Hinterlassenen-Renten konnte auf Wunsch die Rückvergütung der AHV-Beiträge verlangt werden.

Künftig können kosovarische Staatsangehörige im Rentenalter, welche die Rückvergütung der Beiträge nicht verlangt haben, die Rentenzahlung ins Ausland beantragen. Es können jedoch keine rückwirkenden Ansprüche für die Zeit vor April 2010 geltend gemacht werden.

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