Nicht weniger als 30 Rednerinnen und Redner haben sich am Montagabend für die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» im Nationalrat ans Rednerpult geschwungen. Die Bürgerlichen warnten vor einem Angriff auf Wirtschaft und Werkplatz. Die Initianten von SP und Grünen strichen den Nutzen für die AHV hervor und machten mehrfach deutlich, dass es ihnen auch um Umverteilung und damit um mehr Gerechtigkeit gehe.
Nach gut drei Stunden ging die Debatte über die vielzitierte «Neid-Initiative» zu Ende: Die grosse Kammer empfahl das Volksbegehren mit 124 gegen 56 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung. Gleiches hatte der Ständerat bereits in der Herbstsession im Verhältnis 3:1 getan.
Scharfe bürgerliche Kritik
«Das ist die schädlichste Initiative, die ich je gesehen habe», erklärte der Unternehmer Hansruedi Wandfluh (SVP/BE) im Namen seiner Fraktion. Sie sei ungerecht, wirtschaftsfeindlich und praxisfremd. Rückwirkend Recht zu ändern, sei geradezu verwerflich. Er warnte vor grossen Problemen bei der Nachfolgeregelung in Betrieben.
Auch Andrea Caroni (FDP/AR) ortete eine Verletzung des Rückwirkungsverbots. Das Begehren beschneide aber auch in starker Weise die kantonale Steuerhoheit und mache die Kantone zu «Almosenempfängern». Die taktische Absicht der Linken zeige sich auffällig an den geplanten Ausnahmeregelungen etwa für die Landwirtschaft: Eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Vermögensklassen.
«Neid-Initiative»
Laut CVP-Präsident Christophe Darbellay ist die Initiative «unschweizerisch» und verletzt die Souveränität der Kantone. Mit der Jagd auf die Reichen würden zudem der Mittelstand und die KMU stärker belastet. «Es ist eine Neid-Initiative», kritisierte Darbellay.
Als Unternehmer habe er zwar Sympathien für Steuern auf Vermögen, die nicht durch eigene Leistung entstanden seien, sagte Josias F. Gasser (GLP/GR). Gerade bei Unternehmenswechseln stehe die Initiative aber in einem speziellen Licht da. So sei nicht klar, mit welchen Ermässigungen gerechnet werden könne. Gerade für die KMU als Rückgrat der Wirtschaft gebe es dadurch besondere Probleme.
Linkes Plädoyer für AHV und Verteilungsgerechtigkeit
Anders sah es Susanne Leutenegger Oberholzer für die SP-Fraktion: «Es ist eine der gescheitesten Steuern, denn sie belastet den Nachlass und betrifft nur zwei bis drei Prozent der Steuerpflichtigen.» Es gehe um Verteilungsgerechtigkeit. Landwirtschaftsbetriebe und weiterbestehende Unternehmen seien nicht betroffen. Das breit abgestützte Initiativ-Komitee wolle die AHV finanzieren. Das sei doch besser, als die AHV mit höheren Lohnbeiträgen oder höherer Mehrwertsteuer zu sichern.
Nach den Worten von Louis Schelbert (Grüne/LU) ist die Initiative «einfach und gerecht» und hat auch die nötige Flexibilität. Wer die Steuer bezahlen müsse, könne sich den Obolus auch leisten. Das Begehren sei durchdacht und halte einer strengen Prüfung stand: «Wer dagegen ist, findet immer Gründe dagegen.»
Vom «Glück, Erbe zu sein»
Unternehmerin Jacqueline Badran (SP/ZH) sprach von aktuellen Vermögenkonzentrationen wie zu feudalen Zeiten: «Die Initiative schützt das Dach über dem Kopf, 99 Prozent der Hausbesitzer sind nicht betroffen.» Laut Beat Jans (SP/BS) profitieren von dieser Initiative 98 Prozent der Steuerpflichtigen, also alle, die Erbschaften unter zwei Millionen machten.
Balthasar Glättli (Grüne/ZH) sprach vom «Glück, Erbe zu sein». Die Steuer treffe auch nicht die Jungen, die jeden Franken umdrehen müssten. Denn vielmehr seien es meist Menschen im AHV-Alter, die erben könnten. Wer da noch von der Möglichkeit der Eltern spreche, den Kindern einen guten Start zu sichern, blende die gesellschaftlichen Realitäten aus. «Es geht eben gerade nicht um Neid», sagte Glättli.
Geplante Rückwirkung mit Wirkung
Die Initiative fordert auf dem Nachlass von natürlichen Personen eine nationale Erbschaftsteuer von 20 Prozent für Erbschaften ab 2 Millionen Franken. Für Geschenke soll ein Freibetrag von 20‘000 Franken pro Jahr und beschenkte Person gelten. Vom Ertrag flössen zwei Drittel an die AHV und ein Drittel an die Kantone, die diese Steuerkompetenz verlieren würden.
Der Bundesrat hält eine verfassungskonforme Auslegung des Initiativtextes für möglich, beurteilt aber die Rückwirkung als unverhältnismässig. Auch wenn zusätzliche Einnahmen für die AHV an sich willkommen seien, so sei doch die föderalistische Kompetenzordnung höher zu gewichten. Im Nationalrat verzichtete die Finanzministerin zu vorgerückter Stunde auf nochmalige Erklärungen.
Nur wenige Initiativen haben im Vorfeld eine derartige Dynamik ausgelöst. Vor der Drohkulisse der Rückwirkung per Anfang 2012 wurden bis Ende 2011 in der ganzen Schweiz Immobilien im Milliardenwert präventiv verschenkt. Umstritten ist auch, wie viel die neue Steuer einbringen würde. Die Initianten gingen dereinst von ungefähr drei Milliarden Franken pro Jahr aus.