Je länger Flüchtlinge in der Schweiz sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das zeigt eine Studie des Staatssekretariats für Migration. Auf lange Sicht ist nur noch eine Minderheit auf Sozialhilfe angewiesen. Allerdings: In den ersten Aufenthaltsjahren gelingt es nur rund einem Drittel, eine Stelle zu finden.
Dabei können nicht nur «anerkannte Flüchtlinge» als Arbeitskräfte eingesetzt werden. Und genau dort liegt ein beträchtliches Potenzial: Bei jenen, denen trotz Ablehnung des Asylgesuches eine Rückkehr ins Heimatland nicht zugemutet werden kann. Als «vorläufig Aufgenommene» bleiben sie oft für mehrere weitere Jahre in der Schweiz.
Umso gefragter sind Initiativen wie das heute vorgestellte Pilotprojekt «Flüchtlinge als Arbeitskräfte in der Landwirtschaft». Die folgende Übersicht zeigt die aktuelle Situation der Integration von Flüchtlingen in den Schweizer Arbeitsmarkt detaillierter auf.
Der mögliche Status eines Flüchtlings
Es können drei Status unterschieden werden, mit denen sich Flüchtlinge in der Schweiz aufhalten:
- Personen im Asylverfahren
- Personen, deren Asylgesuch angenommen wurde. Sie gelten fortan als «anerkannte Flüchtlinge»
- Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die aber nicht ausgewiesen werden können. Es erfolgt eine sogenannte «vorläufige Aufnahme»
Die gesetzliche Grundlage
Das Asylgesetz hält es explizit fest: Während den ersten drei Monaten nach der Einreise dürfen Asylbewerber keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Und danach? Das Asylgesetz verweist auf das Ausländergesetz, welches einer Anstellung eines Flüchtlings grundsätzlich keine weiteren Steine in den Weg legt – unabhängig davon, ob er «anerkannter Flüchtling» ist oder nach Ablehnung des Asylgesuchs zu dessen Schutz als «vorläufig Aufgenommener» in der Schweiz bleibt.
Zudem ist ein Asylbewerber auch dann arbeitsberechtigt, wenn sich die Entscheidung über sein Gesuch über die erwähnte Frist von drei Monaten erstreckt. Allerdings erteilen die Kantone die Arbeitsbewilligungen – und je nach Kanton kann die Praxis eine andere sein.
Die Finanzierung
Die Kantone erhalten vom Bund pro «anerkannter Flüchtling» und «vorläufig Aufgenommener» eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken. Diese ist jedoch nicht nur für Massnahmen zur Einbindung in den Arbeitsmarkt, sondern für alle integrativen Massnahmen gedacht. Welche konkreten Schritte zur Förderung der Flüchtlinge als Arbeitskräfte unternommen werden, ist damit zu einem grossen Teil Sache der Kantone.
Die weiteren Initiativen
Nebst dem neusten Pilotprojekt in der Landwirtschaft, wurden in anderen Branchen bereits früher Initiativen zur Arbeitsintegration von Flüchtlingen ergriffen.
Zu nennen ist insbesondere der sogenannte «RIESCO-Lehrgang», welcher auf Empfehlung von Alt-Bundesrat Christoph Blocher eingeführt wurde. Eine einjährige, praxisorientierte Lehre ermöglicht dabei den Eintritt in den Schweizer Arbeitsmarkt. Nach einem erfolgreichen Pilotlehrgang in der Gastronomie in den Jahren 2006 und 2007, wurde das Angebot zwischenzeitlich auf die Bereiche Gebäude- und Automobiltechnik ausgeweitet.
Ein neueres Pilotprojekt gibt es zudem seitens des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Es soll Migranten sowie Flüchtlingen beispielsweise mit dem Besuch fachspezifischer Sprachkurse ermöglichen, den SRK-Pflegehilfekurs erfolgreich abzuschliessen.
Das steht zur Debatte
Der Bundesrat hat in seinen Vorschlägen zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative unter anderem vorgesehen, die administrativen Hürden für die Anstellung von «anerkannten Flüchtlingen» und «vorläufig Aufgenommenen» abzubauen. Beispielsweise soll eine aktuell verlangte Bewilligungspflicht für die Erwerbstätigkeit durch ein einfaches Meldesystem ersetzt werden.
Dabei geht es dem Bundesrat explizit um eine bessere Ausschöpfung des inländischen Potenzials an Arbeitskräften, wozu er auch Personen aus dem Asylbereich zählt. Die Vernehmlassung zu den Gesetzesentwürfen läuft Ende Mai ab.