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Für Ernährungssicherheit «Es braucht den Verfassungsartikel»

  • Am 24. September entscheidet das Stimmvolk über einen Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit.
  • Der Bundesrat befürwortet den Gegenentwurf des Parlaments zur Initiative des Bauernverbands.
  • Der neue Verfassungsartikel stehe für eine marktorientierte, nachhaltige sowie national und international vernetzte Land- und Ernährungswirtschaft.

Man könne sich sehr wohl fragen, ob Ernährungssicherheit überhaupt ein Thema sei für die reiche Schweiz, sagte Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann vor den Medien in Bern. Heute habe die Bevölkerung zweifellos Zugang zu ausreichend Lebensmitteln.

Das sei aber auch in einem wirtschaftlich erfolgreichen Land nicht selbstverständlich, schon gar nicht auf lange Sicht. Deshalb empfehle der Bundesrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, den Verfassungsartikel anzunehmen. Dieser stehe für eine moderne Land- und Ernährungswirtschaft, die für die Zukunft gewappnet sei.

Keine rückwärtsorientierte Politik

Der Verfassungsartikel ist ein Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative, die der Bauernverband als Reaktion auf die neue Agrarpolitik lanciert hatte. Am Ende wurde die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen.

Diesen hatte das Parlament erarbeitet. Aus Sicht der Mehrheit war die Initiative unklar formuliert und zu einseitig auf die inländische Lebensmittelproduktion ausgerichtet. Sie hätte zu einer rückwärtsorientierten Agrarpolitik führen können, schreibt das Wirtschaftsdepartement (WBF). Diese Gefahr bestehe aus Sicht beim Gegenvorschlag nicht.

«Wettbewerb wird zunehmen»

Umgekehrt führt der Gegenvorschlag laut Schneider-Ammann aber auch nicht zu mehr Freihandel. Die Märkte seien heute schon offen, und der Wettbewerb werde nicht weniger werden – unabhängig vom Verfassungsartikel, stellte der Landwirtschaftsminister fest.

Er wisse, dass Ängste im Raum seien. Und er sei möglicherweise in diesem Punkt bei anderer Gelegenheit falsch verstanden worden. Er plädiere auch in der Landwirtschaft für Offenheit, wenn es um Freihandel gehe. Der Sektor werde aber stets einbezogen.

Kulturland schützen

Konkret soll in der Verfassung verankert werden, dass der Bund die Voraussetzungen schafft, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen.

  • Erstens sollen die landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen gesichert werden, insbesondere das Kulturland.
  • Zweitens soll die Produktion von Lebensmitteln den örtlichen Gegebenheiten angepasst und ressourceneffizient sein.
  • Drittens soll die Land- und Ernährungswirtschaft auf den Markt ausgerichtet sein.
  • Viertens sollen grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen.
  • Fünftens soll der Bund die Voraussetzungen für einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln schaffen.

Keine Gesetzesänderungen

Für den Bundesrat sei wichtig, dass die Versorgung der Bevölkerung mit einheimischen und importierten Lebensmitteln sichergestellt werden könne, sagte Schneider-Ammann. Dabei sollten die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte sowohl im Inland als auch im Ausland berücksichtigt werden.

Der neue Verfassungsartikel werde all diesen Ansprüchen gerecht. Er berücksichtige die ganze Lebensmittelkette vom Feld bis auf den Teller. Gesetzesänderungen auf Basis des Artikels seien in den nächsten Jahren indes nicht vorgesehen.

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