2006 hat das Volk einem Gesetz zugestimmt, das die Grundsätze der Weiterbildung festlegt. Jetzt endlich ist es unter Dach.
Bis zuletzt umstritten war im Weiterbildungsgesetz, welche Rolle den Arbeitgebern zukommen soll. Der Nationalrat wollte diesen zunächst keinerlei Verantwortung für die Weiterbildung übertragen. Der Ständerat beharrte jedoch auf einer Bestimmung, wonach Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden begünstigen sollen.
Vor Präjudiz gewarnt
Dem hat sich der Nationalrat nun angeschlossen. Eine rechts-bürgerliche Minderheit leistete bis zuletzt Widerstand, obwohl der umstrittene Artikel rein programmatischer Natur ist und keine neuen Leistungspflichten begründet. Peter Schilliger (FDP/LU) befürchtete, dass die Arbeitnehmerorganisationen trotzdem Ansprüche daraus ableiten könnten.
Peter Keller (SVP/NW) erinnerte daran, dass der Schweizer Weiterbildungsmarkt funktioniere und die Verantwortung für die Weiterbildung nach wie vor bei den Arbeitnehmenden liege. Der Nationalrat hiess die Bestimmung jedoch mit 119 zu 66 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.
Weiterbildung ist Sache des einzelnen
Eingelenkt hat der Nationalrat auch beim Verhältnis von staatlichen und privaten Weiterbildungsangeboten. Er übernahm den Kompromissvorschlag, mit welchem weder die öffentlichen noch die privaten Anbieter benachteiligt werden sollten: Öffentliche Angebote müssen mindestens zu kostendeckenden Preisen durchgeführt werden.
Über die Stossrichtung des Gesetzes waren sich die Räte von Anfang an einig gewesen: Es handelt sich um ein Rahmengesetz, das die Weiterbildung in der Verantwortung des Einzelnen belässt. Bund und Kantone sollen nicht direkt in die Weiterbildung eingreifen, sondern die Rahmenbedingungen verbessern und Grundsätze festlegen.
Kaum Mehrkosten
Der Charakter des Rahmengesetzes wird nicht zuletzt daraus ersichtlich, dass dieses kaum Kosten verursacht: Die Zusatzkosten belaufen sich auf rund zwei Millionen Franken pro Jahr. Das Gesetz legt neu einzig fest, dass gefördert werden muss, wer nicht lesen und schreiben kann.