«Er hat sich bei unseren Beamten für seine schreckliche Tat im Waldstück bei Genf entschuldigt», sagt der Chef der Deutschen Bundespolizei, Dieter Romann, über den zweifachen Vergewaltiger zur «Tagesschau». Fabrice A., mutmasslicher Mörder einer Genfer Sozialtherapeutin, war am Sonntagabend an der deutsch-polnischen Grenze gefasst worden.
Deutsche Polizei war alarmiert
«Aufgrund von Hinweisen durch die Schweizer Kollegen wussten wir, dass der gesuchte Täter früher auch private Beziehungen nach Polen unterhalten hatte», so Romann. Man habe die Fahndung daraufhin bis zur deutsch-polnischen Grenze ausgedehnt. Laut der Bundespolizei war es keine Verfolgungsjagd, sondern eine reguläre Verfolgungsfahrt in normaler Geschwindigkeit.
Nach kurzer Flucht hätten die Kollegen der Bundespolizei den Täter gestellt, berichtet Romann weiter. Nach Eintreffen der polnischen Kollegen hätten diese formal die Verhaftung erklärt und die Tatwaffe im Rucksack gefunden. Er habe angeblich keinen Widerstand geleistet.
Reiseziel eine weitere Therapeutin?
Möglich ist, dass Fabrice A. zu einer weiteren Therapeutin wollte. Eine Polin habe sich in der Vergangenheit um den 39-Jährigen gekümmert, sagte ein polnischer Polizeisprecher aus Stettin. Noch sei der Mann aber noch nicht vernommen worden.
Fabrice A. war wegen zwei Vergewaltigungen zu insgesamt 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll am Donnerstag bei einem Freigang in der Nähe von Genf seine 34 Jahre alte Therapeutin ermordet haben. Anschliessend war er geflohen.
Auslieferung in ein paar Monaten
Nun muss das Stettiner Bezirksgericht über eine Auslieferung des mutmasslichen Mörders an die Schweiz entscheiden. Zurzeit warten die Justizbehörden noch auf das offizielle Auslieferungsgesuch der Schweiz.
«Erfahrungsgemäss ist die Zusammenarbeit mit Polen gut», sagte Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, auf Anfrage. Gemäss Übereinkommen muss das Ersuchen schriftlich abgefasst und auf diplomatischem Weg innert 18 Tagen nach Verhaftung des mutmasslichen Täters in Polen eintreffen.
Die polnischen Behörden rechnen mit einer Verfahrensdauer von insgesamt drei bis vier Monaten, wie der polnische Konsul in Bern, Marek Wieruszewski, erklärte.