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Parmelin zum Fall Stettbacher «Wenn man sich nicht auf die eigenen Juristen verlassen kann...»

Der Fall Stettbacher hat VBS-Chef Parmelin in Bedrängnis gebracht. Im SRF-Interview steht er erstmals Red und Antwort.

Die Vorgeschichte

  • Das VBS hatte im Dezember 2016 Strafanzeige gegen Divisionär Andreas Stettbacher bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Stettbacher wurde freigestellt.
  • Im Januar ordnete VBS-Chef Guy Parmelin eine Administrativ-Untersuchung an, um von Stettbacher bezogene Leistungen und die Umstände der Freistellung untersuchen zu lassen. Der Zürcher Rechtsanwalt Cornel Borbély leitete die Untersuchung.
  • Letzten Freitag zog das VBS seine Strafanzeige zurück und stellte fest: Andreas Stettbacher hat keine relevanten Verfehlungen begangen.

SRF News: Oberfeldarzt Andreas Stettbacher wurde auf den 1. Oktober wieder eingesetzt. Bundesrat Guy Parmelin, ist dieser Fall Ihnen nicht ein wenig peinlich?

Bundesrat Guy Parmelin: Ja, das ist nicht angenehm. Aber wir haben nun alle wichtigen Informationen zur Untersuchung dem Gesamtbundesrat vorgelegt und heute auch den Geschäftsprüfungskommissionen von National – und Ständerat. Jetzt müssen wir dieses Kapitel abschliessen. Und es werden einige Massnahmen auf Stufe Departement getroffen.

Oberfeldarzt Andreas Stettbacher hat also wieder Ihr volles Vertrauen?

Er wurde wieder in seine Funktion eingesetzt. Wir müssen jetzt aber ein paar Empfehlungen von Cornel Borbély umsetzen, der die Administrativ-Untersuchung leitete. Einige Empfehlungen betreffen das Amt, so wie es definiert ist. Jetzt werden wir Schritt für Schritt Anpassungen machen und korrigieren, was korrigiert werden muss.

Die Bundesanwaltschaft hat im Fall ermittelt. Und zu Anfang sah der Fall ziemlich gravierend aus und jetzt ist nichts mehr davon übrig. Haben Sie überreagiert?

Nein, ich glaube nicht, dass ich überreagiert habe. Es lag ein Zwischenbericht von Juristen des Rechtsdienstes vor. Basierend auf diesen Empfehlungen, auf die sich auch der Chef der Armee stützte, hatte ich damals Massnahmen getroffen [Dezember 2016]. Die Untersuchung zeigte nun, dass wir das hätten anders machen sollen. Aber das haben wir inzwischen korrigiert.

Als sie damals den Entscheid gefällt haben, hatten Sie mit Divisionär Andreas Stettbacher gesprochen?

Nein, ich hatte nicht mit ihm gesprochen. Diese Sache hatte schon viel früher im letzten Jahr begonnen. Ich stützte mich auf den Bericht der Abteilung Verteidigung, unterschrieben vom Chef des Rechtsdienstes dieser Abteilung.

Das war wahrscheinlich ein Fehler?

Nein. Wenn man sich nicht auf die eigenen Juristen verlassen kann, gibt es strukturelle Probleme und genau das wollen wir jetzt verbessern.

Welche Konsequenzen hat dieser Fall? Welche Massnahmen im VBS werden Sie treffen?

Wir werden verschiedene Massnahmen treffen. Einige werden wir sofort umsetzen, andere brauchen ein wenig mehr Zeit. Erstens wird dem Rechtsdienst Verteidigung alles entzogen, was Personalfragen betrifft. Wir wollen das neu beim Generalsekretariat des VBS angliedern. Künftig wollen wir in komplexen Fällen eine einheitliche Praxis anwenden.

Wir werden auch die Funktion von Divisionär Stettbacher anschauen. Er ist Oberfeldarzt und verantwortlich für den koordinierten Sanitätsdienst. Dazu kommt noch die Armeeapotheke. Wir müssen aufgrund der Empfehlungen aus dem Bericht [von Borbély] prüfen, ob wir die Aufgaben nicht teilen sollten.

Zudem gibt es ganz viele Massnahmen, um die Spesen einheitlich im ganzen Departement zu regeln. Das wird uns wohl noch etwas Zeit Kosten, weil wir analysieren müssen, welche Konsequenzen das haben wird. Diese Massnahmen werden aber so schnell wie möglich ergriffen. Noch etwas: Das Whistleblowing wird vom VBS abgetrennt und der Finanzkontrolle unterstellt.

Das Gespräch führte Christoph Nufer.

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