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Schweiz Schnellere Asylverfahren: 100 Tage, 140 Tage oder ein Jahr

Der Bundesrat will 60 Prozent aller Asylgesuche in maximal 140 Tagen abwickeln. Das gibt Justizministerin Simonetta Sommaruga an einer Medienkonferenz in Bern bekannt. Gleichzeitig sollen die Rechte von Asylsuchenden gestärkt werden.

Kleine Gebäude aus braunem Holz mit weissen Läden
Legende: Auf dem Juch Areal in Zürich-Altstetten findet ab Anfang 2014 eine Testphase für beschleunigte Asylverfahren statt. Keystone

Kaum ist die Volksabstimmung zum neuen Asylgesetz vom 9. Juni 2013 vorbei, präsentiert Bundesrätin Simonetta Sommaruga den Vernehmlassungsentwurf zur Neustrukturierung des Asylwesens: So sollen 60 Prozent aller Asylverfahren in maximal 140 Tagen abgewickelt werden.

Diese Verfahren werden in regionalen Zentren des Bundes durchgeführt. Dabei geht es insbesondere um Verfahren, die keine weiteren Abklärungen benötigen, sowie um Gesuche, für die ein anderer Dublin-Staat zuständig ist.

Kostenlose Rechtsvertretung

«Die Vorbereitungsphase dauert drei Wochen», erklärt Simonetta Sommaruga. Dazu gehörten Vorabklärungen für die Asylverfahren wie beispielsweise medizinische Untersuchungen und die Überprüfung von Identitätsdokumenten.

In dieser Phase erhalten die Asylsuchenden kostenlos einen Anwalt zugewiesen. Dieser erklärt das Verfahren sowie die Rechte und Pflichten. Auch sollen die Asylsuchenden frühzeitig über das bestehende Rückkehrhilfe-Angebot informiert werden.

«Dann beginnt das erstinstanzliche Verfahren», sagt die Justizministerin. Dieses dauere, wo keine weiteren Abklärungen nötig seien, acht bis zehn Tage. Während diesem beschleunigten Verfahren bleibe der Asylsuchende in der Bundesunterkunft.

Rechtskräftiger Entscheid innert 100 oder 140 Tagen

«Innert 100 Tagen muss ein rechtskräftiger Entscheid vorliegen», sagt die Bundesrätin. Die Bundesrätin rechnet, dass etwa 20 Prozent der Vefahren in dieser Frist abgewickelt werden können. Wer bleiben könne, werde einem Kanton zugeteilt und dort raschmöglichst integriert.

Bei einem Dublin-Fall gilt eine Frist von 140 Tagen. «Wir müssen den Zeitrahmen den Antworten der anderen Staaten anpassen», erklärt Simonetta Sommaruga.

Ein Jahr für die übrigen Asylgesuche

Bei 40 Prozent der Gesuche sind weitere Abklärungen nötig. Diese Asylsuchenden werden wie bisher auf die Kantone verteilt werden. Diese erweiterten Verfahren sollen maximal ein Jahr dauern. «Während dieser Zeit können die Asylsuchende auch einer Arbeit nachgehen», sagt Simonetta Sommaruga.

Raschere Verfahren können die freiwillige Rückkehr fördern.
Autor: Simonetta Sommaruga Justizministerin

«Damit werden deutlich mehr Verfahren in Bundesunterkünften durchgeführt und abgeschlossen werden», so die Bundesrätin. Dazu brauche man aber mehr Plätze – rund zusätzliche 3000 Unterkünfte benötigt der Bund. Dazu soll es ein neues Genehmigungsverfahren geben. 2000 Plätze stehen bereits zur Verfügung: 1400 in den fünf bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren sowie 6000 in temporären Bundesunterkünften.

«Wir haben mit immer mehr Ländern Migrations- und Rückübernahmeabkommen abgeschlossen», sagt die Bundesrätin auf die gängige Kritik, dass die Herkunftsländer die Asylsuchenden nicht zurücknehmen würden. «Darüber hinaus bin ich überzeugt, dass raschere Verfahren die freiwillige Rückkehr fördern können, zumal ja die Rückkehrberatung ein integraler Bestandteil in den Zentren ist.»

Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. Oktober 2013.

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