Worum geht es? Verteidigungsminister Guy Parmelin hat an einer Medienkonferenz den Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums vorgestellt. Bis am 22. September haben die betroffenen oder interessierten Parteien Zeit, sich einzubringen. Das Volk soll mit einer möglichen Abstimmung über die Kosten von acht Milliarden Franken für die Beschaffung von Kampfjets und Fliegerabwehr-Raketen entscheiden können, nicht aber über das jeweilige gewählte Modell.
«Es geht um die Menschen in diesem Land, die wir schützen wollen», sagte Parmelin. Auch Gebäude, Industriestandorte und der Luftraum seien zu schützen. Die Luftverteidigung sei ein wichtiger Faktor dafür. Die Beschaffung eines neuen bodengestützten Luftverteidigungssystems wie auch neue Kampfflugzeuge gehörten dazu und seien als Gesamtprojekt zu sehen.
Finanzvolumen: Für die Kampfflugzeuge und ein bodengestütztes Luftverteidigungssystem (Bodluv) sind maximal acht Milliarden Franken vorgesehen und zwar aus den Bundesbudgets von 2023 bis 2032. Diese Berechnung stützt sich auf ein jährliches Armeebudget von fünf Milliarden Franken. Davon werden rund drei Milliarden für den Betrieb der Armee benötigt. Eine Milliarde ist nötig für Immobilien und Munition sowie die Ergänzung der Ausrüstung und Beschaffung von Armeematerial von nachgeordneter finanzieller Bedeutung.
Der Bundesrat hat im November 2017 beschlossen, den Zahlungsrahmen der Armee zukünftig zu erweitern: In den kommenden Jahren soll eine Wachstumsrate von 1,4 Prozent eingeräumt werden. Damit könnten auch andere grosse Anschaffungen getätigt werden.
Mitbestimmung des Volkes: Der Bundesrat hatte im März beschlossen, das Volk in den Beschaffungsentscheid einzubeziehen. Darum wird dem Parlament erstmals ein sogenannter Planungsbeschluss vorgelegt. Dieser unterstehe dem fakultativen Referendum, weil es sich um einen sicherheitspolitischen Grundsatzentscheid handle, erklärte Parmelin. Es gehe um mehrere Milliarden Franken für eine Beschaffung, die sich über zehn Jahre hinziehen werde. Das rechtfertigt nach Ansicht des Bundesrats einen referendumsfähigen Planungsbeschluss.
Diese Art von Referendum ist ein neueres Instrument der Bundespolitik, das noch nie zum Einsatz kam. Anders als beim fakultativen Referendum müssen keine Stimmen gesammelt werden, um eine Abstimmung herbeizuführen.
Zeitplan: Der Bundesrat will im Juli 2018 erste Offertenanfragen für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge starten. Für die Beschaffung eines Bodluvs sollen im Sommer 2018 die ersten Offertanfragen gestartet werden. Von Mai bis November 2020 sollen die beiden Evaluationsberichte erstellt werden. Laut dem Planungsbeschluss, der jetzt in die Vernehmlassung geht, wird die Typen-Wahl Ende 2020 getroffen.
Volkswirtschaftliche Auswirkungen: Die Unternehmen, die die Flugzeuge oder das Bodluv-System herstellen, müssen den Vertragswert zu 100 Prozent durch die Vergabe von Aufträgen in die Schweiz kompensieren. Dabei gibt es so genannte direkte Offsets. Bei direkten Offsets fliessen von Schweizer Unternehmen erbrachte Leistungen in das zu beschaffende Rüstungsgut ein. Weiter gibt es die indirekten Offsets. Sie werden zwar durch die betreffende Rüstungsbeschaffung ausgelöst, wirken sich aber aus auf Industrieaufträge, offset-relevante Finanzaktivitäten, Technologietransfers, Investitionen oder Marketing- und Vertriebsunterstützung.
Was wird genau beschafft? Welcher Typ Kampflugzeug und welches Bodluv-System gekauft wird, entscheidet der Bundesrat. Es sei möglich, dass jemand das Referendum gegen einen Flugzeugtyp ergreifen werde, sagte Parmelin an der Medienkonferenz auf eine entsprechende Frage. Aber das sei reine Spekulation. «Da das Volk den Grundsatzentscheid zu diesem Zeitpunkt schon gefällt haben wird, mache ich mir keine Sorgen.»