Wer reich ist, soll für die Allgemeinheit zahlen. Diesem Grundsatz folgt eine Initiative, die auf nationaler Ebene mehr Steuergerechtigkeit verlangt: Erbschaften über 2 Millionen Franken würden demnach mit einem Satz von 20 Prozent besteuert. Das gleiche gilt für Geschenke über 20‘000 Franken.
Der Wille der Initianten: Pro Jahr nimmt der Staat schätzungsweise 3 Milliarden Franken mehr ein. Davon gehen zwei Drittel an die AHV und ein Drittel an die Kantone. Rund 2 Prozent der natürlichen Personen sind von der Steuer betroffen. Kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuern sind aufgehoben.
Diesem Willen sind die Initianten nun einen Schritt näher gekommen. Sie reichten 111'400 Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Gesammelt hatten die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die christliche Organisation ChristNet.
Für mehr Gerechtigkeit
«Damit bremsen wir die Ungleichheit, ohne die Wirtschaft zu beeinträchtigen.» Es werde weder der Konsum noch die Arbeit besteuert, argumentiert die St. Galler Nationalrätin und SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi.
Und Regula Rytz, Co-Präsidentin der Grünen, macht Folgendes geltend: Die Steuerpolitik in der Schweiz verschärft die Ungleichheit. Während die Reichen in den letzten Jahren entlastet wurden, trägt der Mittelstand eine grössere Bürde. Zahlreiche Kantone haben wegen des Steuerwettbewerbs ihre Erbschaftssteuern reduziert.
Familienbetriebe zahlen weniger
Wer ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb vererbt, wird gemäss Initiative weniger besteuert: Vererbte Unternehmen würden zu einem reduzierten Satz und vererbte Bauernhöfe überhaupt nicht besteuert. Dennoch beurteilt der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse die Initiative als schädlich für Familienunternehmen.
Die Economiesuisse schreibt: Bei Unternehmen, die an die nächste Generation übergeben werden, sind die Aktiven regelmässig im Betrieb gebunden. Die neue Steuer würde deshalb Unternehmensnachfolgen erschweren und Arbeitsplätze gefährden. Daran ändern die Erleichterungen für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe nichts.
Ebenfalls steuerbefreit sollen Ehegattin, Ehegatte oder der registrierte Partner sein. Auch Zuwendungen an juristische Personen wären von der Regelung nicht betroffen. Betroffen wären also vor allem die direkten Nachkommen. Heute werden diese nur in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Waadt und Neuenburg besteuert.
Schenkungen rückwirkend betroffen
Schon vor ihrer Einreichung hatte die Initiative ein grosses Echo, weil sie eine umstrittene Rückwirkungsklausel enthält: Schenkungen würden bereits ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet und damit besteuert.
Viele Reiche reagierten deshalb schon vor Ende 2011 und verschenkten ihre Vermögenswerte an ihre Erben. Bei den Notariaten und Grundbuchämtern liefen die Drähte heiss. Es dürften tausende Liegenschaften den Eigentümer gewechselt haben.