Der Bundesrat ist überzeugt, dass es nicht mehr gerechtfertigt ist, Kroaten und Montenegriner auf der Waffenverbotsliste zu lassen. Er hat deshalb das Waffenverbot für Staatsangehörige dieser beiden Länder aufgehoben.
Keine Schweizer Waffen in Konflikten
Angehörigen bestimmter Staaten darf von Gesetzes wegen der Erwerb und der Besitz von Waffen verboten werden. Laut Waffenverordnung gilt dies aktuell für Bürger von Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, der Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien.
Die Aufnahme eines Staates auf die Länderliste hat zum Ziel, dass Konflikte im Ausland nicht durch Schweizer Waffen unterstützt werden. Zudem soll der Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen Konfliktparteien in der Schweiz entgegengewirkt werden.
Kroatien und Montenegro figurieren ab 15. März nicht mehr auf der Waffenverbotsliste, wie der Bundesrat mitteilte. Die bislang angewendeten Kriterien für ein entsprechendes Verbot blieben zwar dieselben, die beiden Länder erfüllten diese jedoch nicht mehr. Weitere Gründe nannte die Regierung nicht.