Die Einigung zwischen den Sozialpartnern erfolgte nach einem achtmonatigen Verhandlungsmarathon und einer Mediation durch den ehemaligen Seco-Direktor Jean-Luc Nordmann.
Knackpunkt bei den Verhandlungen war die Forderung der Gewerkschaften nach einem Mindestlohn. Und sie setzten sich durch: Im neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) werden erstmals Mindestlöhne festgeschrieben.
«Historischer Durchbruch», freut sich denn auch die Gewerkschaft Unia. 75 Jahre lang hätten sich die Arbeitgeber «resolut gegen Mindestlöhne im GAV gesperrt».
Flexibilität für die Betriebe
Der neue GAV soll aber am 1. Juli in Kraft treten und bis zum 30. Juni 2018 gültig sein. Gemäss Nordmann bringt er neben den Mindestlöhnen eine erhöhte Flexibilität für die Betriebe sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit.
Zudem können Arbeitgeber neu flexibler auf Auftragsschwankungen reagieren. Im Gegenzug erhielten die Angestellten einen Vaterschaftsurlaub. Der GAV empfehle auch Unterstützung bei der Familienbetreuung und einen Elternurlaub. Weiter wird die Zahl der Bildungstage erhöht.
Weitere Details zum neuen GAV werden gemäss Nordmann bis am Donnerstag
keine bekannt gegeben. Denn die Sozialpartner – Unia, KV Schweiz, Angestellte Schweiz, Syna, die Schweizer Kader Organisation auf Arbeitnehmerseite und der Arbeitgeberverband Swissmem – müssen noch ihre Mitglieder informieren.
Swissmem-Präsident Hans Hess zum Verhandlungserfolg: «Ich bin froh und erleichtert, dass wir eine Einigung erzielen konnten.» Es sei eine gute Nachricht für die Mitarbeitenden und die Unternehmen der MEM-Industrie. «Es ist auch eine gute Nachricht für den Werkplatz Schweiz.»