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Schweiz Revidiertes Geldwäschereigesetz tritt am 1. November in Kraft

Bankkontonummern, Geldtransaktionen oder Kontosaldi: Ab dem 1. November darf die Meldestelle für Geldwäscherei Finanzinformationen an ausländische Partnerbehörden weitergeben. Wegen des Bankgeheimnisses befolgte die Schweiz internationale Standards bisher nicht.

Die eidgenössischen Räte hatten die Änderung des Geldwäschegesetz am 21. Juni 2013 verabschiedet. Neben dem verbesserten Informationsaustausch wird mit der Revision auch die Befugnis der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erweitert, bei Finanzinstituten Informationen zu beschaffen. Die Meldestelle kann zudem künftig selbstständig Verträge über die technische Zusammenarbeit mit ausländischen Geldwäscherei-Meldestellen abschliessen.

Wegen des Bankgeheimnisses befolgte die Schweiz den internationalen Standard bisher nicht: Die Schweizer Meldestelle erteilte keine Auskünfte über Bankkontonummern, Geldtransaktionen oder Kontosaldi. Neu wird sie dies tun dürfen.

Die Schweiz erfüllt damit eine Empfehlung der internationalen Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GAFI). Ohne Einlenken hätte ihr der Ausschluss aus der Egmont-Gruppe gedroht, einem Verbund von über 130 Geldwäscherei-Meldestellen. Diese forderte die Schweiz immer wieder auf, wie alle anderen Behörden Finanzinformationen zu teilen.

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