Die sechs Westschweizer Kantone und das Tessin planen einen Test mit elektronischen Fussfesseln, die mit GPS versehen sind. Ziel ist, beschuldigte oder angeklagte Personen während der Untersuchungshaft rund um die Uhr lokalisieren zu können.
Satellitenüberwachung bislang verboten
Jean-Luc Gassmann, Sekretär der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren, bestätigte eine Meldung von «24 heures» und der «Tribune de Genève». Ende Januar soll der Kauf von 250 Überwachungsgeräten ausgeschrieben werden.
Bislang hatte der Bundesrat die satellitengeschützte Überwachung verboten. Gassmann betont aber, dass das Strafgesetz derzeit geändert werde. Das Parlament sehe diese Möglichkeit in der aktuellen Reform vor.
Die Waadt startet mit diesem Pilotprojekt. Dann wollen die sieben Kantone der lateinischen Schweiz eine gemeinsame Überwachungszentrale einrichten.
Kein Einsatz bei Straftätern
Die Waadt hatte als einer von sieben Kantonen bereits 1999 vom Bundesrat die Erlaubnis erhalten, elektronische Fussfesseln im Strafvollzug einzusetzen. Nach den Vorfällen um den Mord an einer 19-Jährigen im Raum Payern letzten Frühling hatte die Waadtländer Regierungsrätin Béatrice Métraux elektronische Fussfesseln für gefährliche Straftäter aber verboten.
Die neuen GPS-Fesseln sollen nur im Rahmen von Ersatzmassnahmen in der Untersuchungshaft getestet werden – nicht aber im Strafvollzug.