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Session 100 Tage für ein Referendum müssen reichen

Die Unterschriften für ein Referendum sollen auch künftig innert 100 Tagen der Bundeskanzlei vorliegen. Der Ständerat will im Gegensatz zur grossen Kammer später bescheinigte Unterschriften nicht zulassen. Ein Nachzählautomatismus bei sehr knappen Abstimmungsresultaten lehnt auch das Stöckli ab.

100 Tage Zeit für 50‘000 gültige Unterschriften. So lautet die Vorgabe, damit ein Referendum rechtsgültig zustande kommen kann. An dieser Regel will der Ständerat nicht rütteln und hat dies in der Debatte zum Bundesgesetz über die politischen Rechte mit 29 zu 14 Stimmen klar bekräftigt.

Die kleine Kammer stellt sich damit gegen den Nationalrat. Dieser forderte in der Frühlingssession, dass die Bundeskanzlei auch Unterschriften berücksichtigen soll, welche erst nach Ablauf der 100-Tage-Frist von den Gemeinden bescheinigt wurden. Und zwar dann, wenn die Listen innert der Frist bei den Amtsstellen eingetroffen sind und deren Eingang bestätigt ist.

Nein zur faktischen Verlängerung der Referendumsfrist

Ehemaliger Auns-Präsident Pirmin Schwander deponiert Unterschriften für Referendum.
Legende: Auns und Juso reichten am 27. September 2012 Unterschriften gegen Steuerabkommen ein. Es reichte nicht. Keystone

Auslöser dieses neuen Vorschlags waren die gescheiterten Referenden gegen die Steuerabkommen mit Grossbritannien, Österreich und Deutschland. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) machte damals Gemeinden für die fehlenden beziehungsweise verspätet in Bern eingetroffenen Unterschriften verantwortlich. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und verwies auf den klaren Wortlaut des Gesetzes.

In der kleinen Kammer überwog die Gegnerschaft dieser faktischen Ausweitung der Referendumsfrist. Kommissionssprecherin Christine Egerszegi-Obrist erinnerte unter anderem daran, dass die Frist ehemals von 90 auf 100 Tage erweitert wurde, um eben gerade den Komitees mehr Zeit für die Beglaubigung der Unterschriften zu geben. «Ich mache jede Wette, dass es für die Komitees auch bei einer 110-Tage-Frist eng würde», sagte Egerszegi-Obrist. Eine Ausweitung mache keinen Sinn.

Bundeskanzlerin Corina Casanova verwies auf die Anregung des Bundesrats, die Komitees sollten ihre Unterschriftenlisten laufend und nicht erst kurz vor Ablauf der Sammelfrist gesamthaft zur Bescheinigung einreichen. Nicht zuletzt habe die Bundeskanzlei zusammen mit den Staatsschreibern umfangreiche Leitfäden für Referendums- und Initiativ-Komitees veröffentlicht.

Nachzählung knapper Resultate nur in begründeten Fällen

Mit 31 zu 10 Stimmen lehnte es die kleine Kammer ab, bei sehr knappen Abstimmungsresultaten einen Nachzählautomatismus zu installieren. Die Haltung von Bundesrat und Nationalrat setzte sich damit durch. Nachzählungen bei knappen Resultaten kommen somit nur in Frage, wenn zusätzlich Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht worden sind, die geeignet sind, das gesamtschweizerische Resultat zu beeinflussen.

Mehrere Räte wie auch Bundeskanzlerin Casanova verwiesen in der Debatte auf die umfangreichen Qualitätskontrollen und Beschwerdemöglichkeiten, bevor das Resultat überhaupt abschliessend beglaubigt und veröffentlicht wird. Das jetzige System reduziere die Fehlerquoten bereits stark. Auch ein knappes oder sehr knappes Ergebnis sei ein Ergebnis und damit nicht zwingend fehlerhaft.

Ein sehr knappes Resultat, wie dies das Bundesgericht bei einer Ja/Nein-Stimmen-Differenz von weniger als 0,1 bis 0,3 Prozent für gegeben hält, reicht damit auch weiterhin nicht aus für eine Nachzählung.

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