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Session Fluglärm: Zähneknirschendes Ja im Ständerat zum Staatsvertrag

Mit deutlich ausgedrücktem Zähneknirschen hat der Ständerat den Fluglärmvertrag für den Flughafen Zürich mit Deutschland ratifiziert. Der Entscheid fiel klar mit deutlichen 40 zu 2 Stimmen. Der Bocksfuss der Vorlage ist die innerschweizerische Lärmverteilung.

Der Entscheid wurde von Bundesrätin Doris Leuthard begrüsst. Das Ja wertet Leuthard als deutliches Signal an Deutschland, «dass man jetzt nicht künstlich verzögern und eine sachorientierte Debatte führen soll». Sie erklärte noch einmal, dass Unterhändler beider Länder sich noch zur Klärung einiger Fragen treffen werden. «Von Nachverhandlungen kann man da aber sicherlich nicht sprechen.»

Gericht stützt Nachtflugverbot

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Der Europäische Gerichtshof hat in Luxemburg eine Klage der Schweiz in letzter Instanz abgewiesen. Das Nachtflugverbot in Deutschland verstosse nicht gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Hauptthema in der Debatte war der Zusatzlärm. Den will niemand, wie aus den Voten deutlich herauskam. Verena Diener (GLP) hielt namens des Standortkantons Zürich schon einmal fest, die Bevölkerung trage bereits viele Lasten. Zusätzlicher Lärm komme auf sie zu, wenn zur dichtesten Verkehrszeit in den abendlichen Randstunden mehr Flugzeuge über ihre Köpfe brausen.

 

Standesvertreter aus der Ostschweiz und dem Aargau verlangten, dass der Lärm gerecht auf alle betroffenen Gebiete verteilt werde. Das sei aber Gegenstand späterer Verhandlungen. Bei dem neuen Staatsvertrag, um den es eigentlich geht, übte der Rat einiges an Selbstkritik.

Peter Bieri (CVP/ZG), bei der Ablehnung des ersten Staatsvertrags 2003 bereits im Rat, erklärte, damals habe das Parlament die Position gegenüber Deutschland überschätzt. Er selbst hätte den Vertrag nicht ablehnen sollen, denn der nun vorliegende sei schlechter. Nun gelte es den «Knebelvertrag» hinzunehmen, denn er – Bieri – sei schliesslich «lernfähig». Die Vorlage geht an den Nationalrat.

«Ja, aber»

Das Ja der kleinen Kammer ist ein «Ja, aber». «Mir ist wichtig zu sagen, dass mit diesem Vertrag kein Entscheid zum Pistenausbau gefällt ist», sagte GLP-Ständerat Markus Stadler. Er sage letztlich Ja zu diesem Vertragswerk, stimme damit aber ein in den «Chor der Zähneknirscher».

Trotzdem war der Ständerat gewillt, sich hinter den Bundesrat zu stellen und der Bundesrätin Leuthard den Rücken zu stärken. «In der APK waren wir der Meinung – und ich teile diese Meinung voll und ganz –, dass es ein klares Signal unserer Seite braucht: Ja, wir stehen zu diesem Vertrag» erklärte die Aargauer FDP-Ständerätin Christine Egerszegi.

«Wir stärken damit aber auch der Departementsvorsteherin, die diesen Vertrag ausgehandelt hat, den Rücken. Wir geben ein Zeichen: Sie ist kompetent dazu, sie hat unsere Unterstützung», betonte Egerszegi weiter.

In Deutschland liegt der Vertrag auf Eis

Mit dem Staatsvertrag wollen die Schweiz und Deutschland den jahrelangen Fluglärmstreit beilegen. Anflüge auf den Flughafen Zürich würden ab 18 Uhr - drei Stunden früher als heute – nicht mehr über süddeutsches Gebiet abgewickelt. Deutschland würde dafür auf eine zahlenmässige Beschränkung der Anflüge verzichten und am Morgen Anflüge eine halbe Stunde früher zulassen.

 

Der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer legte jedoch die Ratifikation des Abkommens Ende November auf Eis, nachdem aus dem Bundesland Baden-Württemberg heftiger Widerstand laut geworden war. Umstritten ist die Interpretation des Vertrags. Von Deutschland geforderte Nachverhandlungen lehnt die Schweiz ab. Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich indes bereit, offene Fragen zu klären. Der Ständerat stellt sich, wie erwartet, hinter das Vertragswerk. Der Entscheid fiel mit 40:2 zu Stimmen bei zwei Enthaltungen klar aus.

Eckpunkte des Vertrags

  • Die Schweiz garantiert Deutschland längere anflugfreie Zeiten. Der Vertrag sieht vor, dass Anflüge am Abend drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt werden, nämlich bereits ab 18 Uhr.
  • Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet. Ausserhalb der Sperrzeiten kann sich die Zahl der Anflüge damit nach dem Verkehrsaufkommen entwickeln.
  • Flugzeuge können werktags eine halbe Stunde früher als heute Zürich über Süddeutschland anfliegen, nämlich bereits um 6.30 Uhr. Deutschland hat auch einen satellitengestützten gekrümmten Nordanflug akzeptiert, der ausschliesslich über Schweizer Gebiet führen würde.
  • Ab 2020 müssen rund 25'000 bisher über den Norden geführte Flüge über eine andere Route zum Flughafen Zürich geleitet werden. Geregelt werden die Details im SIL-Objektblatt, das der Bundesrat bis Ende 2013 genehmigen will.

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